Was darf Framing?
Er war 81 km/h zu schnell unterwegs. Wäre er "nur" 80 km/h zu schnell gefahren, hätte er sein Auto behalten können.
Was darf Framing?
Er war 81 km/h zu schnell unterwegs. Wäre er "nur" 80 km/h zu schnell gefahren, hätte er sein Auto behalten können.
Haha ja, die Überschrift lässt es so klingen als ob die Versteigerung wegen 1 kmh zu viel stattfindet. Und die "Horror-Strafe" Autoentzug kommt in der westlichen Welt natürlich einer öffentlichen Hinrichtung gleich.
Naja, das ist schnell mal ein Äquivalent zu mehreren 10000 € Geldstrafe.
Und das ist total fair, wenn man in Kauf nimmt, dass Menschen zu Schaden kommen. In den USA wird bei sowas mit 6 bis 9 Mio. $ pro Leben gerechnet (Achtung: Springer).
Da geht es um Schadenersatzprozesse, also Zivilprozesse (zumindest in unserer Rechtsordnung). Ein Unfallfahrer kann neben der Verurteilung zu einer Strafe im Strafprozess zusätzlich zu Schadenersatz im Zivilprozess verurteilt werden. Im konkreten Fall ist ja glücklicherweise niemand zu Schaden gekommen.
Mir ging es eher darum, dass mir das Einziehen des KFZ bei einem km/h Geschwindigkeitsübertretung eine etwas drastische Maßnahme scheint. Bei einer Geschwindigkeitsübertretung von 81 km/h statt 80 km/h brauchen wir darüber nicht zu diskutieren. Irgendwo muss halt vom Gesetzgeber eine Grenze gesetzt werden.
Du denkst das falsch: Das ist die Einziehung des Tatmittels / der Tatwaffe einer Straftat. Der Axtmörder bekommt völlig zurecht auch seine Axt nicht zurück, der Bankräuber seine Pistole und wenn dein Rechner voller Kinderpornografie ist, bekommst du den auch nicht zurück, selbst wenn das das neuste und sündhaft teure Macbook ist
Das ist schon klar. Mir ging es um den Zusammenhang mit dem Framing in der Überschrift.
Weißt Du, ob der Erlös aus der Versteigerung später mit seiner zu erwartenden Strafe verrechnet wird?
Auch bei der Einziehung von Tatmitteln gilt es die Verhältnismäßigkeit zu wahren. Demnach würde bei dem PC voller Kinder"Pornographie" nur die Festplatte eingezogen werden.
https://www.loebisch.com/einziehung-von-computer-hardware-nach-strafurteil-4313/
Finde ehrlich gesagt nicht, dass man den Autoren hier unterstellen kann, dass sie es so framen als wäre er nur 1km/h zu schnell gefahren. Im Text taucht die Aussage ja eigentlich nur als Zitat vom Fahrer auf und wird dann auch als uneinsichtig eingeordnet. Der Titel ist halt einfach Clickbait.
Nur die Überschrift, suggeriert dass wegen 1 km/h Geschwindigkeitsübertretung sein Auto versteigert wird, nicht wegen 1 km/h zuviel Geschwindigkeitsübertretung. Dass er sein Auto bei 80 km/h zuviel hätte behalten dürfen und nicht bei 'nur' 75 km/h zuviel ist im Grunde genommen Zufall.
"20-Jähriger innerorts mit 136 km/h geblitzt – Auto weg" wäre eine mögliche Überschrift, die auch genug Potential hätte.
Ja, also dass die Überschrift mist ist da sind wir uns einig. Mein Punkt war eher, dass ich glaube, dass es nicht die Intention der Autoren war die Strafe als überzogen oder ungerecht darzustellen und dass die Überschrift eben nur so ist wie sie ist damit Leute auf den Artikel klicken.
D'accord
20-Jährige zeigt sich uneinsichtig
Davon abgesehen sollte der nette Herr kein Auto mehr brauchen. Wenn man das so in kauf nimmt ist man nicht fähig ein Auto zu führen und dann sollte der Führerschein für immer abgenommen werden.
Könnte man verhindern, indem der Gesetzgeber Fahranfängern nur Autos mit maximal 50ps erlaubt bis sie ein paar Jahre Unfall und strafffrei unterwegs waren. 50PS sind immerhin doppelt soviel wie ein Trabant! 🙂
Bei Motorrädern haben wir das ja auch schon - da darfst du erstmal nur die kleineren Klassen machen und dann nach 2 Jahren upgraden. Außer du bist schon über 24. Es gibt eigentlich wenig Gründe, warum du direkt aus dem Fahrschul-Golf in den absurd motorisierten AMG-Mercedes steigen darfst und es da nicht eine weitere Abstufung zwischen normalen Autos und den schlimmen Raserautos gibt. Bzw. eigentlich sollten Autos bestimmter Geschwindigkeitsklassen sogar einen eigenen Führerschein benötigen bzw. überhaupt keine Straßenzulassung mehr bekommen. So ein Lambo mit über 300km/h Spitze gehört weder mit dem normalen Klasse B fahrbar zu sein noch irgendwie auf eine normale Straße.
Und was sollen die Fahranfänger ohne eigenes Auto dann fahren, wenn der 100 PS Familienkombi nicht erlaubt ist?
Das magische Wort ist Leistungsgewicht und nicht nur ps...
Bus und Bahn, da gibt's einen qualifizierten Fahrer dazu...
Um dann ein paar Jahre später ohne Fahrpraxis loszufahren? Tolle Idee!
Tja
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