this post was submitted on 30 Oct 2024
5 points (69.2% liked)

Autoblöd

206 readers
8 users here now

founded 6 months ago
MODERATORS
you are viewing a single comment's thread
view the rest of the comments
[–] [email protected] 5 points 1 month ago (1 children)

Du denkst das falsch: Das ist die Einziehung des Tatmittels / der Tatwaffe einer Straftat. Der Axtmörder bekommt völlig zurecht auch seine Axt nicht zurück, der Bankräuber seine Pistole und wenn dein Rechner voller Kinderpornografie ist, bekommst du den auch nicht zurück, selbst wenn das das neuste und sündhaft teure Macbook ist

[–] [email protected] 1 points 1 month ago* (last edited 1 month ago)

Das ist schon klar. Mir ging es um den Zusammenhang mit dem Framing in der Überschrift.

Weißt Du, ob der Erlös aus der Versteigerung später mit seiner zu erwartenden Strafe verrechnet wird?

Auch bei der Einziehung von Tatmitteln gilt es die Verhältnismäßigkeit zu wahren. Demnach würde bei dem PC voller Kinder"Pornographie" nur die Festplatte eingezogen werden.

https://www.loebisch.com/einziehung-von-computer-hardware-nach-strafurteil-4313/