amelia

joined 1 year ago
[–] [email protected] 2 points 8 months ago (10 children)

Not a native speaker here. Would a French woman also be 'a Frenchman's and if not, how would you refer to a French woman correctly?

[–] [email protected] 2 points 8 months ago (2 children)

Keine Frau muss in Deutschland ein Kind gegen ihren Willen gebären, zumindest nicht aufgrund der Abtreibungsgesetze.

Doch, natürlich. Wenn sie ihre Schwangerschaft z.B. nicht in den ersten 12 Wochen bemerkt, was nicht so abwegig ist, wie du jetzt vielleicht denken magst, z.B. wenn man die Pille nimmt.

Rechtliche Konsequenzen, wie gesagt, nein: Geh zur Beratung, da kriegst du einen Schein (garantiert), mit dem Schein gehst du nach drei Tagen zum Arzt, da kannst du abtreiben lassen.

Und warum erst nach 3 Tagen? Warum muss die Frau 3 Tage lang tausend Tode sterben, bevor sie den Eingriff durchführen lassen darf?

Mangelhaftes Angebot ist ne andere Geschichte, gerade unten in Bayern. Aber dann beschwer’ dich über die mangelnde Verfügbarkeit und mach nicht gleich ein Fass auf, lenk’ nicht mit nicht-Problemen von eigentlichen Problemen ab.

Habe mich verleiten lassen auf Grund des ursprünglichen Posts den Fokus falsch zu setzen in der Diskussion, gebe ich dir Recht. Es drehte sich halt irgendwie plötzlich darum - bewusst ablenken wollte ich damit ganz bestimmt nicht.

Leben wir im gleichen Land?

Denke schon? Nimmst du es etwa so wahr als sei Abtreibung etwas, das man eben mal so macht und dann davon erzählt?

Das Verfassungsgericht hat klar gesagt dass Abtreibungen legal sein können, dass die Rechteabwägung zwischen Frau und Kind unter Umständen zu Gunsten der Frau ausfallen kann.

Bitte hör auf es "Abwägung zwischen Frau und Kind" zu nennen. Ein 3 Monate alter Zellhaufen ist kein Kind, sondern ein Embryo. Viele Schwangerschaften enden nach 3 Monaten auch auf natürliche Weise noch, ob aus dem Embryo jemals ein Kind würde, ist also alles andere als klar.

dass die Rechteabwägung zwischen Frau und Kind unter Umständen zu Gunsten der Frau ausfallen kann

Sie muss aber zu Gunsten der Frau ausfallen, weil die körperliche und psychische Unversehrtheit einer Person über dem Recht auf Leben eines Embryos stehen sollte.

[–] [email protected] 4 points 8 months ago

Ja, habe ich verstanden - aber ganz klar definiert ist das natürlich trotzdem nicht. Im Übrigen finde ich 12 Wochen viel zu kurz, die Gefahr eine Schwangerschaft in dieser Zeit noch nicht mal zu bemerken ist relativ groß, und auch den Zwang zur Beratung finde ich etwas übergriffig.

[–] [email protected] 3 points 8 months ago (1 children)

Naja, nicht nur. 12 Wochen sind meiner Meinung nach viel zu wenig und die Pflicht zu einer Beratung finde ich auch nicht ok.

Die exakte Formulierung ist diesbezüglich eher nachrangig.

[–] [email protected] 3 points 8 months ago* (last edited 8 months ago) (7 children)

Es ist einfach nur ein symbolisches Wort im StGB, wo “straffrei” anstelle von “erlaubt” oder einfach gar nichts steht.

Ich bin keine Juristin, aber es wäre mir neu, dass Dinge im StGB normalerweise explizit erlaubt werden.

Ich lese §218a durchaus etwas schwammig. In Absatz 4 z.B. ist ja eine Schwammigkeit gerade schon eingebaut:

(4) Die Schwangere ist nicht nach § 218 strafbar, wenn der Schwangerschaftsabbruch nach Beratung (§ 219) von einem Arzt vorgenommen worden ist und seit der Empfängnis nicht mehr als zweiundzwanzig Wochen verstrichen sind. Das Gericht kann von Strafe nach § 218 absehen, wenn die Schwangere sich zur Zeit des Eingriffs in besonderer Bedrängnis befunden hat.

Weißt du, ich gehe mal davon aus, dass du keine Frau bist. Das Problem, das hier besteht, ist, dass eine heterosexuell aktive Frau damit rechnen muss (keine Verhütungemethode ist 100%ig sicher), möglicherweise entweder gegen ihren Willen ein Kind gebären (und effektiv dann wahrscheinlich auch großziehen) zu müssen, mit all den gesundheitlichen und persönlichen Risiken und Einschränkungen, die damit verbunden sind, oder sich einem Prozess unterziehen zu müssen, der schon rein medizinisch und psychisch belastend genug ist, bei dem sie sich aber auch noch Sorgen um rechtliche Konsequenzen und mangelhaftes Angebot machen muss, zu dem es kaum Informationen zu finden gibt und der gesellschaftlich immer noch absolut geächtet und tabuisiert ist. Frauen wird hier nicht Hilfe und Unterstützung angeboten, sondern sie werden zu Beratung verpflichtet und begehen eine Straftat, die nur nicht bestraft wird. Das ist erniedrigend und psychisch belastend in einer Situation, die für die Betroffene wahrscheinlich ohnehin schon maximaler Stress ist, und ich finde, dass sich das ändern sollte.

[–] [email protected] 6 points 8 months ago

Ich finde "hält die Konservativen still" irgendwie kein gutes Argument. Mit der Argumentation könnte man auch sagen, die Lebenspartnerschaft, die ja die meisten Vorteile der Ehe hatte, war für gleichgeschlechtliche Paare ausreichend und hielt die Konservativen still. Es geht aber ja gerade auch darum, einen gesellschaftlichen Wandel herbeizuführen und Sichtbarkeit und Sicherheit für die Betroffenen zu schaffen. Klar ist Abtreiben nicht schön, aber es ist einfach das Recht einer Frau, die ungewollt schwanger ist, dass sie diese Schwangerschaft beendet - und sie sollte weder rechtlichen noch gesellschaftlichen Sanktionen und Schwierigkeiten ausgeliefert sein dadurch. Wirkliche Klarheit und Absicherung würde man mMn. schaffen, wenn man ganz offen die Abtreibung unter definierten Bedingungen als ganz normale medizinische Behandlung erlaubt.

[–] [email protected] 21 points 8 months ago* (last edited 8 months ago) (14 children)

Dass etwas, das ein Recht sein sollte, illegal ist und nur aktuell nicht bestraft wird, findest du eine gute Lösung?

Dass die Menschen, die die entsprechende medizinische Versorgung anbieten, sich ständig in rechtlichen Grauzonen bewegen müssen, weshalb es in vielen Gegenden überhaupt keine Angebote gibt, teilweise nicht mal in Großstädten, findest du einen guten Zustand?

[–] [email protected] 2 points 8 months ago* (last edited 8 months ago)

Ich hab die hier: https://amzn.eu/d/2xxt9z6

Wenn sie oben verschlossen/eingerollt ist, sind die Haken schon ziemlich weit oben am Anschlag, sieht man auch auf einigen Produktbildern. Wenn dir das passt - ich bin mit der Tasche sehr zufrieden. Dieser Kühlbeutel lässt sich einfach herausnehmen, ist im Sommer aber durchaus nicht unpraktisch.

Ansonsten, wenn dir was ganz einfaches reicht, guck dir mal Bikezac an.

[–] [email protected] 5 points 8 months ago (11 children)
[–] [email protected] 15 points 8 months ago

Würde 20x upvoten, wenn ich könnte. Wie oft bin ich schon mit der scheiß 66 nach Siegburg getingelt um da in einen ICE zu steigen, der nicht mehr am Bonner Hbf hält, denn es gibt ja jetzt SiEgBuRg/BoNn.... das geht mir wirklich richtig auf die Nerven

[–] [email protected] 2 points 8 months ago

Naja, in den Ministerien arbeiten keine Politiker:innen. Die Rahmenbedingungen werden zwar von den Politiker:innen vorgegeben, aber die inhaltliche Arbeit wird von Referent:innen gemacht. Das sind in der Regel irgendwelche einigermaßen schlauen Leute, die auch oft externe Aufträge vergeben für Analysen, Studien, etc.

[–] [email protected] 3 points 8 months ago

Sorry, aber nee. Was du da schreibst ist leider völliger Unsinn. Die Tatsache, dass Ausländer mehr als vier Mal so häufig erwähnt werden, lässt sich tatsächlich direkt aus der Statistik ableiten, man muss nur die Zahlen verrechnen. Nicht jedoch, wann eine Herkunft erwähnenswert ist, darüber machen die Zahlen absolut keinerlei Aussage. Das ist deine Interpretation, die auf der Annahme beruht, dass die Redaktionen immer korrekt entscheiden, wann eine Herkunft erwähnenswert ist. Näher an der Wahrheit wäre "wenn die Redaktionen eine Herkunft für erwähnenswert halten, ist die Herkunft häufig nicht deutsch". Immer noch offen bleibt dann die Frage, warum die Redaktionen die Herkunft für erwähnenswert halten. Welche Gründe könnte es deiner Meinung nach geben, bei einem Gewaltdelikt die Herkunft zu erwähnen?

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