this post was submitted on 30 Sep 2023
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Finanzen

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Für Mitglieder, deren Arbeitsentgelt die geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt, endet mit Ablauf des Kalenderjahres die Versicherungspflicht, wenn ihr Arbeitsentgelt auch im folgenden Kalenderjahr die dann geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten wird.

steht hier

Das sind zwei Bedingungen:

  1. Arbeitsentgelt 2023 > JAEG2024
  2. voraussichtliches Arbeitsentgelt 2024 > JAEG2024

Letzteres kann man wohl in den meisten Fällen durch einen Blick in den Arbeitsvertrag und Ergänzungen wie Gehaltserhöhungen klären. Dabei kommt es auf das sichere Einkommen an, also ein festes Grundgehalt. Sonderzahlungen (Boni) zählen nicht.

So weit richtig?

Wie ist das beim ersten Punkt? Sagen wir das vertragliche Grundgehalt lag unter der JAEG, aber es gab einen fetten Bonus. Wird man dadurch zum freiwillig Versicherten?

Was ist mit einer Gehaltserhöhung im Dezember und die Jahressumme liegt unter der JAEG, das Dezembergehalt*12 liegt allerdings drüber.

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[–] [email protected] 2 points 1 year ago (1 children)
[–] [email protected] 2 points 1 year ago

Wer sich zwei Portionen Carbonara leisten kann ist nicht gleich ein Superreicher.

[–] [email protected] 2 points 1 year ago

Wikipedia ist etwas klarer. Aus dem Gesetz werde ich nicht schlau.

Als regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt gilt entweder das aktuell vertraglich vereinbarte Brutto-Jahresgehalt oder, falls ein Monatsgehalt vereinbart ist, das Zwölffache des letzten vereinbarten Monatsgehalts (zuzüglich Urlaubs-, Weihnachtsgeld und ähnlicher Zuschläge). Einnahmen werden bei der Ermittlung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts berücksichtigt, wenn dieses mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mindestens einmal jährlich gezahlt wird (zum Beispiel aufgrund einer vertraglichen Regelung). Das bedeutet, dass für einen Arbeitnehmer, der von Januar bis November monatlich 2.400 € und im Dezember durch Gehaltssteigerung 2.500 € brutto bekommen hat, zum 31. Dezember ein Jahresarbeitsentgelt von 30.000 € (2.500 € × 12 Monate) zugrunde zu legen ist, sofern er auch im nächsten Jahr monatlich 2.500 € bekommen wird. Es wird nicht das tatsächlich im Jahr erhaltene Entgelt summiert, also nicht 11 × 2.400 € + 2.500 € = 28.900 €.