Zukünftig darf die Polizei in Berlin Taser einsetzen, mit Bodycams auch in privaten Wohnungen filmen und einen längeren Präventivgewahrsam beantragen. Allerdings gilt der längere Gewahrsam von bis zu sieben Tagen ausdrücklich nur für schwere Straftaten, also nicht für angekündigte Straßenblockaden von Klima-Aktivist:innen.
Damit wird das Thema in den kommenden Jahren irgendwann nochmal als kleine Änderung an nem Freitag Nachmittag durchgewunken, wenn wieder ein Fußballspiel oder anderes Großereignis ist, das die Bevölkerung ablenkt.
Auch kann die Polizei im Zweifelsfall ja behaupten, sie hat eine schwere Straftat erwartet. Konsequenzen gabs und gibt es weiterhin nicht.