iamkindasomeone

joined 1 year ago
[–] [email protected] 3 points 3 months ago (2 children)

Ich werde diese Takes nie verstehen. Nicht alles kann durch das Gehalt gedeckt werden. Wegen 10 Tagen mehr Urlaub würdest du 10 Jahre länger arbeiten wollen? Also ich sicher nicht.

[–] [email protected] 5 points 3 months ago

Kenne das nur als betreutes Besäufnis und am Ende lästern alle über alle. Aber man kann ja das Eis brechen mit einer Frage wie: magst du Tiere? Oder: na, auch hier?

[–] [email protected] 1 points 3 months ago

Naja, so viel ist da nicht um :D

[–] [email protected] 3 points 3 months ago (2 children)
[–] [email protected] 10 points 3 months ago (3 children)

Hast du dich mal eine Minute mit Project 25 beschäftigt? Denn dann würdest du nicht so eine Frage stellen. Der Typ wird das ganze Land zerstören und mit dem Europa vor eine riesige Krise stellen.

[–] [email protected] 4 points 3 months ago* (last edited 3 months ago) (10 children)

Glaube nicht, dass 30p87 ein Faschist ist, der die ganze Welt ruinieren wird.

[–] [email protected] 7 points 4 months ago

Machst du einen Post bei uns, schreib doch nicht so einen Bumms!

[–] [email protected] 2 points 4 months ago
[–] [email protected] 3 points 4 months ago (2 children)

Random Access heißt übrigens eher „beliebiger Zugriff“ in dem Falle, weil die einzelnen Blöcke beliebig ansprechbar sind. Klugscheiss Ende.

[–] [email protected] 0 points 4 months ago

I don’t quite understand what you mean by extrapolate on information. LLMs have no model of what an information or the truth is. However, factual information can be passed into the context, the way Bing does it.

[–] [email protected] 0 points 4 months ago (2 children)

Your statement on no way of fact checking is not a 100% correct as developers found ways to ground LLMs, e.g., by prepending context pulled from „real time“ sources of truth (e.g., search engines). This data is then incorporated into the prompt as context data. Well obviously this is kind of cheating and not baked into the LLM itself, however it can be pretty accurate for a lot of use cases.

[–] [email protected] -2 points 4 months ago

And some of us aren’t :) the meme is globally speaking.

 

Die Anwaltskanzlei „Pusch Wahlig Workplace Law“ konnte sich in den vergangenen Monaten über einen lukrativen Kunden freuen. Im Dezember 2023 und Januar 2024 rechnete sie insgesamt rund 195.000 Euro ab: beim Potsdamer Hasso-Plattner-Institut. Die Rechnungen liegen Correctiv, dem Tagesspiegel und den Potsdamer Neuesten Nachrichten vor. Aufgeführt sind zum Beispiel Beratungsleistungen für ein Telefonat zum Thema „BR-Wahl/Wahlvorstand“, für die „Begleitung des Wahltags“ und für ein „Kick-Off zur alternativen Mitbestimmung“.

Hinter den vielen Zeilen Abrechnung verbirgt sich ein Projekt, das die Kanzlei und die Institutsleitung ab Herbst vergangenen Jahres gemeinsam erfolgreich umsetzten: Sie verhinderten die Gründung eines Betriebsrats im Institut – und installierten stattdessen ein selbst konstruiertes Gremium namens Institutsrat (INRA). Offenbar mit dem Ziel, gesetzlich legitimierte Mitbestimmung im Unternehmen zu verhindern.

Das Potsdamer Institut, an dem rund 1000 Studierende ausgebildet werden, ist laut Arbeitnehmervertretern ein Beispiel für einen Trend, der sich in den vergangenen paar Jahren in einigen Unternehmen bundesweit verbreitet hat: Firmen forcieren die Gründung von Mitbestimmungsgremien, die auf den ersten Blick zwar ganz ähnlich aussehen wie Betriebsräte – tatsächlich aber kaum über die Rechte verfügen, die echte Betriebsräte haben.

„Man suggeriert damit seinen Mitarbeitenden: Wir tun etwas für euch. In Wahrheit haben diese Interessenvertretungen aber keine Durchsetzungsfähigkeit”, sagt der Arbeitsrechtsanwalt Stefan Chatziparaskewas, der häufig Arbeitnehmer gegen solche Versuche ihrer Arbeitgeber berät.

Denn den alternativen Interessenvertretungen, erklärt er, fehlten gesetzliche Rechte, die einen Betriebsrat gerade ausmachten. Betriebsräte haben zum Beispiel rechtlich verbrieften Zugriff auf die Bruttogehälter der Beschäftigten und können so darauf hinwirken, dass Beschäftigten für gleiche Arbeit vergleichbar hohe Löhne gezahlt werden. Ein anderes Beispiel: Brechen einem Unternehmen Aufträge weg und müssen sie deshalb Mitarbeiter entlassen, besteht in Firmen mit Betriebsrat Anspruch auf Abfindungen. In Firmen mit Pseudo-Betriebsräten, erklärt der Anwalt, bestehe dieses Recht nicht – gerade das mache diese alternativen Mitarbeitendenvertretungen für die Arbeitgeber ja so interessant. Hasso Plattner – offenbar kein Betriebsratsfreund

IT-Unternehmer Hasso Plattner ist der Geldgeber der nach ihm benannten Hochschule – und Plattner fiel schon früher damit auf, kein großer Fan von Betriebsräten zu sein. Der von ihm mitgegründete Konzern SAP war lange Zeit die einzige Firma im Aktienindex Dax, die keine solche Beschäftigtenvertretung hatte. Und als sich 2006 eine Gruppe von Mitarbeitern mühte, einen Betriebsrat zu gründen, wehrte sich das damalige Top-Management des Konzerns nach Kräften. Plattner selbst war damals schon nicht mehr Unternehmenschef, sondern bereits Vorsitzender des Aufsichtsrats.

Auch das Potsdamer Institut, 1998 gegründet, arbeitete lange ohne eine Vertretung für die Interessen der Beschäftigten. Vor Jahren, berichten derzeitige Mitarbeiter, habe es schon einmal Bestrebungen gegeben, eine solche Vertretung zu gründen, die aber im Sande verlaufen seien.

Im vergangenen Frühjahr nun, berichten Mitarbeitende des Instituts mit rund 120 Beschäftigten, bildete sich eine Initiative, die einen Betriebsrat gründen wollte. Gleich von Beginn an, sagen sie, seien deren Bemühungen jedoch von der Geschäftsführung deutlich ablehnend aufgenommen worden. Diese habe vorgeschlagen, stattdessen eine alternative Vertretungsform einzurichten.

Im September startete den Berichten der Mitarbeiter zufolge die Gruppe der Angestellten, die den Betriebsrat gründen wollte, dann ernsthaft ihre Initiative. Doch sie seien sofort ausgebremst worden: Plakate, die sie aufhängten, um zu einer Betriebsversammlung einzuladen, seien am selben Tag schon wieder verschwunden.

Die Geschäftsführung habe rasch auf die Plakate reagiert und ihrerseits zu mehreren Betriebsversammlungen in kurzer Folge eingeladen. Schon Anfang Oktober sei die Kanzlei Pusch Wahlig dabei aufgetreten. Bei der Versammlung hätten deren Anwälte gemeinsam mit der Geschäftsführung auf angeblich zuvor gesammelte anonyme Mitarbeiterfragen geantwortet. Zum Beispiel auf diese: Was man wohl auf Wahlzetteln bei bevorstehenden Wahlen im Betrieb ankreuzen müsse, wenn man einen Betriebsrat verhindern wolle.

Gleichzeitig soll laut einem Protokoll der Veranstaltung am 9. Oktober 2023 eine Alternative zum Betriebsrat vorgestellt worden sein: der „Institutsrat“, für den Geschäftsführung und Kanzlei auch gleich ein Gründungsteam präsentieren konnten. Die Schilderungen der Mitarbeiter gegenüber Correctiv zu diesem Ablauf stimmen mit den Posten überein, die sich auf den Rechnungen der Kanzlei ans Institut nachlesen lassen.

Antje Thomaß, Gewerkschaftssekretärin bei Verdi, hat die geplante Betriebsratsgründung durch Beschäftigte des Instituts begleitet. Die Geschäftsführung habe mit „auffällig hohem Aufwand“ versucht, für den Institutsrat zu werben, sagt Thomaß. Es sei verbreitet worden, dass ein Betriebsrat die Entwicklung des Hasso-Plattner-Instituts hemmen würde. „Das ist absurd. Eine gesetzliche Interessenvertretung hemmt keine wissenschaftliche Entwicklung“, so Thomaß. Auch andere Institute hätten Betriebsräte. Kommunikationsagentur entwickelte „Narrative“

Laut einer weiteren Rechnung, die der Redaktion vorliegt, beauftragte die Geschäftsführung neben der Kanzlei auch noch eine Kommunikationsagentur, um den Mitarbeitenden ihr Anliegen schmackhaft zu machen. Die Agentur rechnet darin Leistungen für September und Oktober 2023 ab, in Höhe von 22.074,50 Euro – und zwar für „kommunikative ad hoc-Beratung“.

Grund für den Auftrag laut Rechnungsschreiben: „Das Hasso-Plattner-Institut ist kurzfristig mit dem Bestreben einiger Mitarbeitenden konfrontiert, einen Betriebsrat im Unternehmen errichten zu wollen. Ziel des Unternehmens ist es, die Mitarbeitendenvertretung alternativ in einem (…) Institutsrat zu institutionalisieren.“ Die Kommunikationsagentur solle demnach helfen, indem sie unter anderem „Narrative und Botschaften“ an die Mitarbeitenden entwickele.

Die Hochschule ließ es sich demnach mehr als 200.000 Euro als Honorare für die Kanzlei Pusch Wahlig und die Kommunikationsagentur kosten, den Betriebsrat zu verhindern. Hinzu kamen weitere Honorare für zwei andere Anwaltskanzleien.

„Das Hasso-Plattner-Institut ist kurzfristig mit dem Bestreben einiger Mitarbeitenden konfrontiert, einen Betriebsrat im Unternehmen errichten zu wollen. 
Zitat aus der Rechnung der Kommunikationsagentur, die vom Institut beauftragt wurde

Diese erstellten Gutachten unter anderem zur Frage, ob der „Institutsrat“ zum Teil mit vergleichbaren Rechten wie echte Betriebsräte ausgestattet werden könne – was wohl nötig gewesen wäre, um skeptische Mitarbeiter von der Sinnhaftigkeit dieses Gremiums zu überzeugen. Ein erster Anwalt kam in seinem Gutachten – auch dieses liegt Correctiv vor – zum Schluss, dies sei nicht möglich: Aus datenschutzrechtlichen Gründen sei es zum Beispiel nicht machbar, einem selbst gestrickten Gremium einfach Zugriff auf die Gehaltsdaten der Mitarbeitenden zu geben.

Dies gehe nur bei einem echten Betriebsrat. Also riet der Anwalt in seinem Gutachten von der Gründung des Institutsrats ab – und legte kurz danach sein Mandat für das Institut nieder. Die Kanzlei Pusch Wahlig dagegen, die auf ihrer Internetseite mit dem Slogan „Pushing Boundaries – Together“ wirbt, erstellte ihrerseits ein Gutachten und kam darin zum Schluss, die Gründung sei kein Problem.

Die Strategie des Instituts funktionierte: Die Gründung des Betriebsrats scheiterte, weil keine Mehrheit für den dafür nötigen ersten Schritt zustande kam. Stattdessen wurde kurz darauf der Institutsrat installiert.

Institut streitet ab, Betriebsrat aktiv verhindert zu haben

Auf Fragen der Redaktion zu den Vorgängen antwortete das Hasso-Plattner-Institut: „Jeder demokratische Prozess trägt eine Opposition in sich, was wir sehr begrüßen.“ Richtig sei allerdings auch, dass die „überwiegende Mehrheit der Belegschaft“ die Etablierung der alternativen Mitarbeitervertretung mittrage. Der Institutsrat biete die Chance, dass alle Mitarbeitenden am Institut ihre Themen einbringen könnten und darüber betrieblich mitbestimmt werden könne. Das Gremium verfüge über „substantielle Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte, die teilweise auch über das Betriebsverfassungsrecht hinaus gehen“. Welche, schreibt das Institut nicht. Die Gründung eines Betriebsrats aktiv verhindert zu haben, streitet das Institut ab.

Zu den hohen Ausgaben für die Kanzlei und andere Dienstleister schreibt es: Es habe sich bei diesen Ausgaben „um ein Investment für – und nicht gegen – Mitbestimmung“ gehandelt. Die Kanzlei Pusch Wahlig führt in ihrer Antwort aus, es gebe in Deutschland verschiedenste Formen der Mitbestimmung – und dabei müsse es sich nicht, so auch in diesem Fall, um einen „Betriebsrat light“ handeln. Vielmehr sei die im Betriebsverfassungsgesetz festgelegte Form der Mitarbeitervertretung eine „One size fits all“-Regelung, die zu wenig an die Bedürfnisse konkreter Firmen angepasst sei.

Auch das neue Gremium selbst, der Institutsrat, schickte Ausführungen. Er schreibt, aus seiner Sicht seien „die Vor- und Nachteile sehr differenziert zu bewerten“. Der wichtigste Vorteil: Der Institutsrat vertrete auch Stipendiaten und studentische Hilfskräfte – im Gegensatz zu einem klassischen Betriebsrat.

Das Bundesarbeitsministerium ist der Überzeugung, dass derartige Vertretungen keine taugliche Alternative zu Betriebsräten sind.
Aus der Stellungnahme des Bundesarbeitsministeriums 

Aus Sicht des Vereins „Aktion gegen Arbeitsunrecht“, der Mitarbeitende bei Union Busting-Fällen – also Behinderungen von Betriebsratsgründungen – berät, ist der Fall Hasso-Plattner-Institut dagegen ein Beispiel dafür, wie mit „viel Geld und krimineller Energie der demokratische Rechtsstaat ausgehöhlt“ werde. Das sagt deren Berater Elmar Wigand, der ähnlich wie Anwalt Chatziparaskewas eine steigende Zahl solcher Fälle beobachtet. Ein wichtiger Grund für den Trend zur Pseudo-Vertretung, vermuten beide, sei, dass sich eine Reihe von Anwaltskanzleien in den vergangenen Jahren darauf spezialisiert hätten, Unternehmen bei der Errichtung solcher Gremien zu beraten.

Auf die Frage von Correctiv, ob auch die Kanzlei Pusch Wahlig zu diesen darauf spezialisierten Kanzleien gehört, antwortet diese: „Ja. Wir haben bereits eine Vielzahl von Unternehmen und ihre MitarbeiterInnen dabei unterstützt, eine für sie passende Mitarbeitervertretungsform zu finden.“ Dies sei auch nicht verwerflich. Die Kanzlei weist darauf hin, dass der Gesetzgeber bei der Gründung von europäischen Aktiengesellschaften (SE) „gerade keine one-size-fits-all-Lösung für ihre Mitbestimmung vorschreibt“, sondern es den Unternehmen und Mitarbeitenden überlasse, das für sie am besten passende Konzept zu entwickeln. Initiative der Bundesregierung gegen Betriebsrats-Behinderung

Dieser Trend ist auch der Bundesregierung schon bekannt – und wurde dort offenbar als Problem erkannt. „Das Bundesarbeitsministerium ist der Überzeugung, dass derartige Vertretungen keine taugliche Alternative zu Betriebsräten sind“, schreibt das Ressort von Minister Hubertus Heil (SPD) auf Anfrage. Zwar seien Pseudo-Betriebsräte nicht per se illegal – aber sehr wohl dann, wenn die Gründung eines Betriebsrats behindert wird.

In ihrem Koalitionsvertrag hat die Ampel-Regierung festgeschrieben: Sie wolle dafür sorgen, dass die Behinderung demokratischer Mitbestimmung künftig als „Offizialdelikt“ ausgestaltet werde. Das heißt: Künftig sollen Staatsanwaltschaften von sich aus Ermittlungen aufnehmen können, wenn sie von entsprechenden Fällen erfahren – bisher geht das nur, wenn ein Betroffener oder die Gewerkschaft das Union Busting anzeigt.

Was das Hasso-Plattner-Institut angeht: Trotz der kostspieligen Bemühungen des Unternehmens, das alternative Gremium zu installieren, wäre die Gründung eines echten Betriebsrats nach wie vor möglich. (mit kdg)

Diese Recherche publiziert der Tagesspiegel in Zusammenarbeit mit dem Medienhaus Correctiv.

 
 

Berlins Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey (SPD) will einen Berliner Platz nach dem russischen Oppositionellen Alexej Nawalny benennen lassen. „Alexej Nawalnys Kampf für die Freiheit ist unsterblich“, sagte die ehemalige Regierende Bürgermeisterin dem Tagesspiegel am Dienstag. „Diesen weiterzuführen und an ihn zu erinnern, ist Verantwortung aller Demokratinnen und Demokraten.“

Zuvor hatte die „Stiftung Zukunft Berlin“ den Vorschlag gemacht, einen Platz oder ein Gebäude in Berlin nach Nawalny zu benennen. Auch eine Petition fordert diesen Schritt. Giffey schloss sich dieser Forderung an: „In Berlin, der Stadt der Freiheit, einen Platz nach ihm zu benennen, wäre ein Zeichen der Ermutigung auch für all diejenigen, die sein Erbe unter für sie selbst bedrohlichen Bedingungen verteidigen“, sagte die SPD-Politikerin. „Ich befürworte das sehr.“ Nawalny wurde in der Charité gerettet

Der Vorstandssprecher der „Stiftung Zukunft Berlin“, Markus Dröge, teilte am Dienstagmorgen mit: „Nach dem heimtückischen Versuch, ihn zu vergiften, wurde er in Berlin in der Charité behandelt.“ Von Berlin aus sei Nawalny anschließend freiwillig nach Russland zurückgekehrt, um seinen Kampf für Menschenrechte und Demokratie weiterzuführen. „Es wäre deshalb ein eindrucksvolles Zeichen, wenn in Berlin ein Ort gefunden würde, der seinen Namen trägt und an seinen Kampf erinnert.“

Am 20. August 2020 wurde Nawalny Opfer eines Giftanschlages mit einem Nowitschok-Nervenkampfstoff. Der Politiker wurde erst in Omsk behandelt und dann auf Veranlassung seiner Familie nach Berlin an die Charité verlegt. Dort konnte er im September 2020 aus dem künstlichen Koma geholt werden. Nawalny blieb eine Zeit lang zur Erholung in Deutschland – und kehrte dann nach Russland zurück.

Am Wochenende hatte Russland den Tod des inhaftieren Oppositionellen verbreitet. Das Team des inhaftierten Kremlgegners bestätigte dessen Tod und erhob Mordvorwürfe gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin. „Nawalny wurde ermordet“, schrieb seine Sprecherin Kira Jarmysch. Die Mutter des 47-jährigen Nawalny war in das Straflager im Norden Russlands gereist und habe dort eine amtliche Bestätigung über den Tod ihres Sohnes erhalten. Umbenennung normalerweise erst fünf Jahre nach Tod möglich

Straßenumbenennungen liegen in der Verantwortung der Bezirke. Vorschläge können alle Bürger bei der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) einbringen, sagt Nathan Friedenberg, Leiter des Sachgebiets für Erinnerungskultur und Geschichte beim Mitte-Museum, am Montag dem Tagesspiegel. In der BVV entscheide dann ein Ausschuss über den Antrag. Nach einem positiven Bescheid wird der Name auf eine Liste für mögliche Straßenbenennungen gesetzt.

Friedenberg sieht allerdings Hürden für die Umbenennung der Behrenstraße. „Bei Verwendung von Personennamen muss der Tod mehr als fünf Jahre zurückliegen“, erklärt er. Eine Ausnahme gibt es jedoch: Nämlich, wenn der Senat beschließt, dass es sich bei der Person um eine „herausragende Persönlichkeit“ handelt und ein „gesamtstädtisches Interesse“ gegeben sei. Dann kann der Senat über eine Umbenennung entscheiden. Dies gilt in einem definierten Innenstadtbereich – in dem auch die Behrenstraße liegt.

Allerdings können laut Friedenberg alle Personen mit einer Anschrift in dem betroffenen Bereich gegen die Umbenennung klagen – auch die an der Behrenstraße ansässigen russischen Diplomaten.

 
 

Deutschland hat vergangenes Wochenende vermutlich eines der größten Demonstrationswochenenden in der Geschichte der Bundesrepublik erlebt. Deutlich mehr als eine Million Menschen demonstrierten in Großstädten, aber auch in kleineren Gemeinden im ganzen Land: gegen Rechtsextremismus.

Es war ein breites Spektrum, das da auf die Straße ging – schon Tage danach zeichnen sich mancherorts Risse ab. Die einen halten die Organisatoren der Demonstrationen für zu links, die anderen wünschen sich weniger liberale und konservative – mancher sagt: rechte – Politiker dort.

Politiker von CDU und FDP fordern deshalb jetzt ein breites Bündnis gegen Rechtsextremismus. Die CDU-Bundesvorständin Serap Güler sagt dem Tagesspiegel: „Das breite Bündnis gegen Rechtsextremismus darf jetzt nicht von links gespalten werden.“

Wir müssen auch sprachlich deutlich werden: Die Demonstrationen richten sich nicht gegen ,rechts’, sondern gegen den Rechtsextremismus.
Serap Güler, Mitglied des CDU-Bundesvorstandes und Abgeordnete aus Köln

Die CDU-Bundestagsabgeordnete hat, wie viele andere Christdemokraten, selbst auf einer großen Demonstration in Köln geredet. „Ich würde das jederzeit wieder tun“, sagt sie. „Wir bekommen aber auch die Diskussion um die Proteste in München mit.“

In der bayerischen Landeshauptstadt fühlte sich nach der riesigen Demonstration am Sonntag zumindest ein Teil der Teilnehmer instrumentalisiert. Statt sich gegen den Rechtsextremismus und die AfD zu wenden, hätten viele Redner die Partei in einem Atemzug mit den Ampel-Parteien und der Union genannt. Die Menschen wurden, so zeigt es ein Video, aufgefordert, „der Ampel den Mittelfinger zu zeigen“. Die Versammlungsleiterin hatte CSU-Politiker vorher zu unerwünschten Personen erklärt.

Serap Güler ist Mitglied des CDU-Bundesvorstandes und Abgeordnete aus Köln. Sie wirbt für eine Teilnahme an den Demonstrationen.

Bayerns Justizminister Georg Eisenreich nahm dennoch an der Demonstration teil . „Das war eine Sternstunde des Münchner Bürgertums und ein Versagen der Veranstaltungsleitung und von Fridays for Future“, sagte Eisenreich danach. Die Veranstalter hätten versucht, die Demonstration für die „eigenen ideologischen Zwecke“ zu instrumentalisieren.

In Krefeld in der Nähe von Düsseldorf droht ebenfalls Streit. Dort hat ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis für eine Großdemonstration am 3. Februar Menschen eingeladen, Sportvereine, türkische Verbände, die Klimabewegung und fast alle demokratischen Parteien. Der Aufruf: „Krefeld verteidigt rote Linie der Demokratie: Gegen Rechtsextremismus und neonazistische Netzwerke!“

Nur die FDP fehlt – und fühlt sich übergangen. Von Liberalen aus der Stadt hört man, die Veranstalter hätten deutlich gemacht, dass die FDP ihnen „zu rechts“ sei. Die Veranstalter wiederum erklären, die FDP habe auf die Anfrage, ob sie den Aufruf unterstütze, nicht reagiert.

Diejenigen, die mit beiden Füßen auf dem Boden unserer Verfassung stehen, sollte man immer mitnehmen, wenn es darum geht, diese Verfassung auch in der Öffentlichkeit zu verteidigen.
Otto Fricke, FDP-Bundestagsabgeordneter aus Krefeld

Die Nachfragen des Tagesspiegels haben jedoch Bewegung in die Sache gebracht: Noch im Laufe des Mittwochs sollte ein neues Plakat gestaltet werden – mit dem FDP-Logo und insgesamt 180 Logos, wie der Organisator meldet. Der Streit um die Beteiligung der Nachwuchsorganisation Junge Liberale am Aufruf zur Demo in Krefeld schwelt dagegen weiter wegen Bedenken aus dem Umkreis der lokalen „Fridays for Future“-Bewegung.

Die Anekdote aus Krefeld zeigt, wie ungewohnt das breite Bündnis vielen scheint. Otto Fricke, FDP-Bundestagsabgeordneter aus Krefeld, begrüßt deshalb, dass nun eine gemeinsame Lösung gefunden wurde. „Diejenigen, die mit beiden Füßen auf dem Boden unserer Verfassung stehen, sollte man immer mitnehmen, wenn es darum geht, diese Verfassung auch in der Öffentlichkeit zu verteidigen“, fordert er. Sind die Demos gegen rechts oder Rechtsextremismus?

CDU-Bundesvorstandsmitglied Güler sagt: „Unser gemeinsames Interesse muss sein, dass die demokratische Mitte gemeinsam Flagge gegen den Rechtsextremismus zeigt. Dazu gehören natürlich auch Christdemokraten und Liberale, die aus der Sicht von Linken rechts der Mitte stehen.“

Sie fordert deshalb von den Organisatoren der Proteste Klarheit: „Wir müssen auch sprachlich deutlich werden: Die Demonstrationen richten sich nicht gegen ,rechts’, sondern gegen den Rechtsextremismus“, sagt Güler.

Viele Bündnisse hatten ihre Demonstrationen – anders als die Krefelder Veranstalter – „gegen rechts“ genannt. Auch Medien, dazu zählt der Tagesspiegel, hatten teils von Protesten „gegen rechts“ berichtet.

Güler fordert: „Wenn wir uns jetzt als Gesellschaft auseinanderdividieren lassen, werden wir in diesem Kampf nicht bestehen.“ Für den nächsten Großdemonstrationstag am 3. Februar hat sich zumindest in Berlin schon ein unverfänglicherer Name etabliert: „Wir sind die Brandmauer.“

Die CDU-Politikerin wie auch FDP-Mann Fricke rufen dazu auf, weiterhin an den Protesten teilzunehmen. „Mir tat es verdammt gut, diese Bilder aus meiner Stadt zu sehen“, sagt Güler.

„Endlich finden ganz viele andere Menschen, die Pläne der AfD auch so verstörend und zeigen das auch“, so Güler. „Das ist ein ermutigendes Signal.“

 

Ob Personal an Flughäfen oder bei der Deutschen Bahn: Seit Jahren schon fordern Politiker von CDU/CSU eine Einschränkung des Streikrechts für Beschäftigte in der kritischen Infrastruktur. Vor allem die Bundesvorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) Gitta Connemann (CDU) erneuert bei jedem Streik im Verkehrsbereich fast schon mantramäßig ihre Forderung nach einem Streikgesetz.

Um die "besondere Belastung für Dritte sowie die hohen Kosten für die deutsche Wirtschaft" so gering wie möglich zu halten, brauche es "primär für die sensiblen Bereiche der kritischen Infrastruktur" klare Regeln, sagt die Rechtsanwältin, die seit 2002 im Bundestag sitzt. "Es geht uns insbesondere um die Bereiche, in denen Streiks vor allem unbeteiligte Dritte treffen. Das sind z. B. Flug-, Bahn- und Schiffsverkehr, aber auch die Energie- und Wasserversorgung, Rettungsdienste, Krankenhäuser und Pflegedienste."

Im Interview mit dem Deutschlandfunk erneuerte Connemann am Dienstag ihre Vorstellung, dass es in diesen Branchen vor einem Streik zunächst ein verpflichtendes Schlichtungsverfahren durchgeführt werden müsse. Erst wenn das nicht erfolgreich sei, dürfe gestreikt werden – mit einer viertägigen Ankündigungsfrist und Notfalldiensten. Die MIT hatte im November 2023 hierzu einen entsprechenden Beschluss gefasst. Arbeitsgerichte zu arbeitnehmerfreundlich?

Juristin Connemann verweist darauf, dass das das Streikrecht in Deutschland ein reines Richterrecht sei und es insofern eine gesetzgeberische Lücke gebe. Zudem sind ihr die Entscheidungen der Arbeitsgerichte politisch nicht genehm, weil zu arbeitnehmerfreundlich: "Seit Einführung des Grundgesetzes hat die Rechtsprechung das Streikrecht stetig zu Gunsten der Arbeitnehmerseite weiterentwickelt", sagt sie. Jedenfalls könne der Eindruck entstehen, dass manche Entscheidungen wegen hoher Eilbedürftigkeit mit heißer Nadel gestrickt würden. "Nur selten erhält das Bundesarbeitsgericht die Möglichkeit, grundlegende Leitlinien zu entwickeln. Für zeitgemäße und vor allem klare Spielregeln braucht es daher den Gesetzgeber”, so die Christdemokratin.

In der CDU/CSU-Fraktion dürfte der Vorschlag für ein Streikgesetz wohl unproblematisch eine Mehrheit finden. Mit Partei- und Fraktionschef Friedrich Merz ist sich Connemann nach eigenen Worten einig, "dass das Streikrecht zwar ein hohes Gut und vom Grundgesetz geschützt" sei, aber eben – "wie jedes andere Grundrecht auch" – Grenzen unterliege. Aus Kreisen der Mittelstandsunion heißt es, dass hierzu bald auch mit einer Bundestagsinitiative zu rechnen sei.

Connemanns Hoffnung ist es wohl auch, dass der Unmut der Menschen über das Agieren der GDL dazu führt, dass auch andere Parteien einem Streikgesetz etwas abgewinnen können. Auch die vielleicht, die es bislang eher mit Arbeitnehmerrechten und Gewerkschaftsinteressen hielten.

So wie die SPD: Deren verkehrspolitische Sprecherin im Bundestag, Isabel Cademartori, bezweifelt die Verhältnismäßigkeit des GDL-Streiks: Es sei Verpflichtung der GDL, nicht Maß und Mitte aus den Augen zu verlieren, wird die SPD-Bundestagsabgeordnete in der Frankfurter Rundschau zitiert. "Ein sechstägiger Streik ohne vorherige direkte Verhandlungen über das neue Angebot der Deutschen Bahn wirft viele Fragen auf und trifft Millionen von Pendlerinnen und Pendlern mit unverhältnismäßig großer Härte." Bahnstreik unverhältnismäßig?

Verfassungsrechtlich abgeleitet wird das Recht, per Streik Zugeständnisse von einem Arbeitgeberverband oder dem Arbeitgeber zu erwirken, aus Art.9 Abs.3 Grundgesetz (GG). Ohne den potenziellen Druck eines Arbeitskampfes in der Hinterhand, würde die darin enthaltene Streikfreiheit leerlaufen. Allerdings: Gesetzliche Regeln, was und in welchem Umfang genau erlaubt ist, existieren nicht. Vieles wurde bislang von der Rechtsprechung, namentlich vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) konkretisiert. Beispiele dafür sind etwa die Anerkennung von Streikmaßnahmen wie das Recht zur Durchführung von Streiks auf einem Firmenparkplatz von Amazon oder die Zulässigkeit streikbegleitender Flashmob-Aktionen.

Ob ein Streik unverhältnismäßig ist, lässt sich nicht immer leicht beurteilen. Einig ist man sich insoweit nur, dass die Hürden wegen des Grundrechts aus Art. 9 GG hoch sind. Unverhältnismäßig wäre ein Streik z. B. dann, wenn dem Unternehmen dadurch das Aus droht. Bezogen auf den aktuellen Bahnstreik hieße das: Auch wenn dieser vielen (auch Dritten) weh tut, so ist die Existenz des Unternehmens Bahn durch den Streik nicht gefährdet. Zumal der geschätzte Schaden, den das IW-Institut auf 100 Millionen am Tag beziffert, nicht allein das Verkehrsunternehmen betrifft.

Connemann und die MIT sehen deshalb auch hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit in einem künftigen "Streikgesetz" Regelungsbedarf. Den Arbeitsgerichten sollen in so einem Gesetz konkrete Vorgaben dahingehend gemacht werden. "Die Beurteilung unverhältnismäßiger Streiks soll durch gesetzliche Regelbeispiele klarer gefasst werden", heißt es im MIT-Beschluss vom vergangenen November. "Klarer gefasst" heißt indes nichts anderes, als dass sich für die Gerichte bei der Frage der Verhältnismäßigkeit der Beurteilungsspielraum verengen würde, da sie sich an den Beispielen zu orientieren hätten. Die Mittelstandsunion sieht diese Gefahr jedoch nicht: "Die Regelbeispieltechnik belässt den Arbeitsgerichten den Spielraum für eine verhältnismäßige Anwendung im Einzelfall. Die Regelung ist also lediglich eine maßvolle Kodifizierung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes." Arbeitsrechtler: "Regeln für Streik verfassungsrechtlich möglich"

Müsste angesichts dieser Gemengelage nun also der Gesetzgeber eingreifen und für bestimmte Branchen und die dortigen Gewerkschaften die Hürden für einen Streik höher setzen als für andere? Oder steht so einer Ungleichbehandlung das GG entgegen?

Die Gießener Arbeitsrechtlerin Prof. Dr. Lena Rudkowski, deren Spezialgebiet u.a. der Arbeitskampf ist, hält den Vorstoß aus der Union verfassungsrechtlich nicht für bedenklich: "Aus verfassungsrechtlicher Sicht können zum Schutz der Rechte Dritter Arbeitskämpfe in lebenswichtigen Betrieben reguliert werden", so Rudkowski im Gespräch mit LTO. "Ein solches Gesetz müsste bestimmte Grenzen einhalten, z. B. wäre eine Zwangsschlichtung auch in der Daseinsvorsorge mit Art. 9 Abs. 3 GG nicht vereinbar. Grundsätzlich wäre ein Gesetz zum Arbeitskampf in der Daseinsvorsorge aber möglich."

Ähnlich sieht es auch Arbeitsrechtler Prof. Dr. Michael Fuhlrott. Er verweist darauf, dass das BVerfG schon heute mangels gesetzlicher Regelung in vielen Fällen angerufen werde, um die Grenzen des Streikrechts zu definieren. "Ein gesetzlich genau definiertes Streikrecht im Sinne eines Arbeitskampfgesetzes könnte helfen, für beide Seiten die zulässigen Arbeitskampfmaßnahmen deutlicher zu regeln und Rechtsunsicherheiten zu vermeiden", meint Fuhlrott.

Auch eine Differenzierung zwischen kritischer Infrastruktur und den übrigen Betrieben wäre seiner Meinung nach möglich. "Bereits derzeit sind Gewerkschaften verpflichtet, bei Streikaufrufen im Bereich kritischer Infrastruktur und der Daseinsvorsorge Notmaßnahmen vorzusehen und hierauf bei der Durchführung von Streiks Rücksicht zu nehmen. Insoweit gibt es bereits eine von der Rechtsprechung anerkannte Ausnahme für bestimmte Bereiche, die man gesetzlich noch weiter schärfen könnte." BMAS: "Keine gesetzliche Regelung geplant"

Juristisch könnte man das Streikrecht also begrenzen. Aber ist es auch politisch gewollt?

Offen für den Vorschlag aus der Union zeigt sich aus den Reihen der Ampel lediglich die FDP-Bundestagsfraktion. "Wir haben in Deutschland kein Gesetz, das das Streikrecht konkret regelt, es gibt nur verschiedene Gerichtsurteile, ohne die eindeutige Festlegung von Regelungen. Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf aktuelle Beispiele von Streiks, die die Allgemeinheit in immer neuem Ausmaß beeinträchtigen, ist es sinnvoll zu diskutieren und zu prüfen, ob die Einhaltung von Verhältnismäßigkeit besonders im Bereich der kritischen Infrastruktur durch gesetzliche Vorgaben sichergestellt werden sollte", sagt der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der FDP-Fraktion Pascal Kober. Das schließe auch mögliche Vorschläge wie ein verpflichtendes vorgeschaltetes Schlichtungsverfahren oder Vorankündigungen ein.

Beim federführenden Ministerium sowie SPD und Grünen dürfte die FDP damit jedoch nicht durchdringen. Auf Nachfrage erklärt eine Sprecherin des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), dass im Sinne des Vorschlages aus der CDU keine gesetzliche Regelung geplant sei und auch kein Bedarf gesehen werde: "Die entlang des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes entwickelte arbeitsgerichtliche Rechtsprechung zur Zulässigkeit von Arbeitskampfmaßnahmen hat sich in der Praxis grundsätzlich bewährt, was sich auch in den im internationalen Vergleich geringen streikbedingten Arbeitsausfällen zeigt." FDP offen, SPD und Grüne dagegen

Auch der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Martin Rosemann, lässt wenig Sympathie für eine Aufweichung des Streikrechts erkennen. "Allein eine solche Forderung in den Raum zu stellen, zeige erneut, dass die CDU unter Merz die Interessen von Arbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern nicht schützen, sondern beschneiden möchte", kritisiert er. "Gerade die Mitarbeitenden in der kritischen Infrastruktur halten unser Land jeden Tag am Laufen." Sie in ihrem Kampf um bessere Arbeitsbedingungen einschränken zu wollen, zeuge von mangelndem Respekt vor dieser hart arbeitenden Bevölkerungsschicht, so Rosemann zu LTO.

Beate Müller-Gemmeke, Berichterstatterin für Arbeitnehmerrechte und aktive Arbeitsmarktpolitik in der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, kann dem Unionsvorstoß ebenfalls nichts abgewinnen. Das Streikrecht sei ein wichtiges Instrument, damit Gewerkschaften auf Augenhöhe mit den Arbeitgeberverbänden Tarifverhandlungen führen können, sagt sie. Das gelte auch für den Bereich der kritischen Infrastruktur. Im Übrigen gebe es "ausreichend gerichtliche Kontrollinstanzen, die unverhältnismäßige Streiks unterbinden können".

Erwartungsgemäß ablehnend reagieren die Gewerkschaften auf die Idee, für einige Branchen das Streikrecht zu schleifen. "Das Streikrecht darf nicht reguliert werden. Eine Einschränkung des Streikrechts würde bedeuten, Beschäftigten ihre Grundrechte zu verwehren", heißt es etwa von der Industriegewerkschaft IGBCE. Zudem sei ein Streik für Gewerkschaften immer das letzte Mittel, um berechtigte Forderungen durchzusetzen. Als besonders streikfreudig gilt die IGBCE im Vergleich zu anderen Gewerkschaften nicht.

 

SPD, Grüne und FDP haben sich rechtzeitig zur abschließenden Bereinigungssitzung im Haushaltsausschuss auf wichtige Anpassungen des künftigen Etats verständigt. Nach SPIEGEL-Informationen gibt es innerhalb der Ampelkoalition Einigungen über zentrale Punkte des Haushaltsentwurfs für 2024, der Anfang Februar abschließend vom Bundestag verabschiedet werden soll.

Demnach soll beim Bürgergeld zunächst befristet bis Februar 2026 eine Regelung für »Totalverweigerer« eingeführt werden. Die umstrittene Maßnahme war von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) bereits im Dezember angekündigt worden. Wer sich immer wieder weigert, einen Job anzunehmen, soll künftig für eine gewisse Zeit keine Zahlungen mehr bekommen.

Heils Plänen zufolge soll der Bürgergeld-Regelsatz von 563 Euro im Monat (für Alleinstehende) komplett wegfallen, wenn jemand eine zumutbare Arbeit nicht annimmt – und zwar für einen Zeitraum von bis zu zwei Monaten. Lediglich die Kosten für Unterkunft und Heizung zahlt der Staat weiter, damit die Arbeitslosen nicht obdachlos werden.

Eingespart werden sollen durch die Sanktionen gegen »Totalverweigerer« 170 Millionen Euro pro Jahr, 150 Millionen Euro für den Bund und 20 Millionen für die Kommunen. Nach dem Auslaufen der Regelung soll die Maßnahme geprüft und über eine Fortsetzung entschieden werden. Keine Notlage für Ahrtal-Flut

Wegen der Flutschäden im Ahrtal nach dem verheerenden Hochwasser im Jahr 2021 soll indes keine Notlage ausgerufen werden. Die dafür vorgesehenen 2,7 Milliarden Euro an Hilfsgeldern für die Region sollen demnach regulär aus dem Haushalt finanziert werden. In dem gibt es neuen Spielraum, weil die Bundesregierung im Haushalt 2023 nicht wie geplant rund sechs Milliarden Euro aus der ehemaligen Flüchtlingsrücklage entnehmen musste. Diese Mittel stehen nun für den Etat 2024 zur Verfügung.

Das von der Bundesregierung geplante »Generationenkapital«, auch Aktienrente genannt, soll mit zwölf Milliarden Euro aus neuen Schulden finanziert werden. Mit dem »Generationenkapital« will Finanzminister Christian Lindner (FDP) die langfristige Finanzierung der Rentenversicherung unterstützen. Da es sich um eine »finanzielle Transaktion« handelt – also eine Ausgabe, der die Entstehung eines Vermögenswertes gegenübersteht – greift die Schuldenbremse nicht.

Der Haushalt für 2024 hätte bereits im vergangenen November beschlossen werden sollen. Durch das Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts musste die Ampelregierung jedoch Teile des Budgets auf eine neue Grundlage stellen und eine milliardenschwere Finanzierungslücke schließen. Durch die vorgesehenen Einschnitte soll das Milliardenloch geschlossen werden.

Zusammengestrichen werden etwa Mittel für Entwicklungshilfe und humanitäre Hilfe sowie für zahlreiche Klimaschutzprojekte. Kürzungen gibt es auch bei Sozialversicherungen. Die Bundesagentur für Arbeit muss dagegen 2024 anders als geplant keine 1,5 Milliarden Euro aus den Corona-Darlehen des Bundes zurückzahlen. Zur Einnahmeverbesserung wurde der CO₂-Preis zudem bereits zu Jahresbeginn stärker erhöht als zuvor geplant. Unions-Chefhaushälter: »Keiner blickt mehr durch«

Der Chefhaushälter der Unionsfraktion im Bundestag, Christian Haase (CDU) kritisierte die von der Bundesregierung geplanten Anpassungen. »Die Ampel kann es nicht. Wir können uns die Ampel weder politisch noch finanziell weiterhin leisten«, sagte Haase. »Vier Bereinigungsvorlagen mit rund 1000 Änderungen und permanent neue Wasserstände. Keiner blickt mehr durch«, monierte Haase.

 

Ohne Schufa-Auskunft keine Mietwohnung und kein Kredit. Die Auskunftei hat Daten von 68 Millionen Menschen – und hätte gern noch mehr, sagt Tanja Birkholz.

 
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