Wer an die Verfassung denkt, hat meist das Bundes-Verfassungsgesetz (BV-G) vor Augen – jenes Dokument, das seit 1920 die grundlegenden Spielregeln der Republik Österreich festlegt. Verankert ist dort etwa, wer Gesetze verabschiedet, welche Kompetenzen der Bundespräsident hat und wofür Bund und Länder jeweils zuständig sind.
Österreichs Verfassung ist aber viel mehr als das: Viele Bundesverfassungsgesetze (BVG – zur Unterscheidung vom BV-G ohne Bindestrich) wurden aus dem zentralen Verfassungsdokument ausgelagert – etwa das BVG über die Neutralität Österreichs oder das BVG über den umfassenden Umweltschutz. Dazu kommen hunderte Verfassungsbestimmungen, die einzelne Paragrafen aus einfachen Gesetzen in den Verfassungsrang heben. Damit wurden in der Vergangenheit oft vermeintlich wichtige politische Kompromisse verfassungsrechtlich abgesichert.
Die hiesige Bundesverfassung sei unübersichtlich, zersplittert und hebe teils Bestimmungen in den Verfassungsrang, die dort eigentlich nicht hingehören. Und auch beim Thema Bargeld zeigt sich Verfassungsrechtler Heinz Mayer auf STANDARD-Anfrage ablehnend. "Wozu?", fragt Mayer, "es gibt ja nirgends den Vorschlag, Bargeld abzuschaffen." Kanzler Nehammer steige offensichtlich auf ein populistisches Wahlkampfthema auf. "In Wahrheit ist das eine Respektlosigkeit gegenüber der Verfassung", kritisiert Mayer.
Stattdessen solle die Regierung lieber echte Probleme angehen, empfiehlt Mayer.
1. Recht auf Wohnen - Obdach für alle
2. Recht auf Klimaschutz - Es geht ums Überleben
3. Sicherung der bestehenden Grundrechte - Menschenrechtskonvention und EU-Grundrechte
4. Recht auf Information - Endlich umsetzen
5. Recht auf Bildung - Mit Leben füllen