this post was submitted on 12 Jul 2023
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MODERATORS
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Klingt doch so als ob der Fahrer mehr als genug Zeit hatte zu bremsen. Bin kein Jurist, aber wie könnte das bitte dann nicht vorsätzlich sein?
da die Autofahrer ja immer gerne mit Nötigung argumentieren ist das doch als absolut mindestens die Nötigung sich zur Seite zur Bewegen unter Androhung mit einer potentiell tödlichen Waffe
Potentiell könnte es sich zusätzlich um einen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz handeln:
Wobei ich jetzt nicht weiß, inwiefern es da eine Rolle spielen könnte, dass die Verammlung evtl. nicht genehmigt (aber halt auch nicht verboten, falls nicht angemeldet?) war oder wie Gerichte allgemein in solchen Fällen urteilen, bin wie gesagt kein Jurist.
Die Versammlung ist nicht genehmigt. In Deutschland sind Aufzüge als Demos genehmigungspflichtig. Daher verboten. Da liegst du schon nicht falsch.
Nein, sie sind allgemein anmeldungspflichtig, das ist nicht das Gleiche. Es folgt auch nicht, dass nicht angemeldet (oder nicht genehmigt) = verboten. Z.B. eine Spontanversammlung ist selbst von der Anmeldepflicht ausgenommen. Abgesehen davon kann (nicht muss) die Polizei eine nicht angemeldete Versammlung auflösen und potentiell macht sich die Orga strafbar, wenn sie eine Versammlung nicht anmeldet, aber auch das heißt ja nicht verboten. Allgemein ist die Versammlungsfreiheit ein Grundrecht und genießt daher einen besonderen Schutz, die kann nicht ohne gute Begründung eingeschränkt werden, nur weil es der Polizei oder irgendwelchen Dullis nicht passt, selbst wenn nicht alle bürokratischen Regeln eingehalten wurden. Ein Verbot braucht eine besondere Begründung, siehe Gesetzestext. Siehe auch hier in einfacheren Worten:
Klingt alles in allem nicht danach, das irgendwelche Versammlungen grundsätzlich verboten wären, nur weil sie nicht genehmigt oder angemeldet wurden.
Naja er fuhr auf der Straße und gab dem auf offenener Straße falsch stehenden Passanten Zeit zu reagieren. und schubste ihn nur zur Seite - nicht frontal. Der Passant hatte seine Hände benutzt, um sich abzustoßen statt zur Seite zu gehen in Schrittgeschwindigkeit.
Und wenn der Passant sich nicht bewegt wäre überfahren in Ordnung?
Hat der Fahrer den überfahren?
also Nötigung unter Bedrohung mit einer tödlichen Waffe?
Nichts davon spricht dafür, dass der Fahrer nicht vorsätzlich gehandelt hat. Oder willst du behaupten, er hätte Gas und Bremse verwechselt? Oder nicht gewusst, dass das Anfahren einer Person, auch bei vergleichsweise niedrigen Geschwindigkeiten, zu einer Verletzung führen kann? Abgesehen davon ist
eine höchst merkwürdige Interpretation. Das war offensichtlich ein Demonstrant, der hier gezielt zum Zwecke des Protests eine Spur blockiert hat, nicht ein zufällig herumstehender "Passant" (was im Übrigen offensichtlich auch nichts daran ändern würde, dass der Fahrer mutwillig eine Verletzung in Kauf genommen hat).
Auf dem Video falls du es angeschaut hast, kannst du sehen dass der Fahrer bremst und in Schrittgeschwindigkeit seitlich wegschubst, während der Passant beide Hände nutzt um am Fahrzeug abzustoßen.
Und ob es Demonstration ist auf der Strasse zu stehen und nicht mal eine seitliche Gasse offen zu lassen obwohl man nur paar Leute ist statt hunderte wie bei anderen Demonstrationen ist fraglich.
Für Demonstrationen wird man zumindest in Deutschland von der Polizei begleitet und man benötigt eine Genehmigung. Dann darf man aber auch mit tausenden erscheinen.
hab ich
Und? Alles spricht dafür, dass der Fahrer hier gezielt gehandelt hat. Im Sinne des Gesetzes bezeichnet "Vorsatz" laut Wikipedia "den Willen zur Tatbestandsverwirklichung in Kenntnis aller objektiven Tatumstände". D.h., wenn er den Aktivisten anfahren wollte (sieht offensichtlich so aus, scheinst du ja auch nicht zu verneinen) und wusste, dass Anfahren von Personen gefährlich ist (was eigentlich jede*r wissen muss), dürfte hier locker Vorsatz vorliegen.
Du scheinst hier zu behaupten, dass die Demonstrierenden möglicherweise gegen das Versammlungsgesetz verstoßen haben könnten. Soweit ich sehe, hat das hat aber überhaupt keinen Zusammenhang zur Frage, ob der Fahrer vorsätzlich gehandelt hat oder nicht. Und die LG betreibt ja bewusst zivilen Ungehorsam, nimmt also so etwas wie eine Veurteilung wg. Verstoßes gegen das Versammlungsrecht etc. in Kauf, weswegen ich nicht verstehe, wieso du diese Dinge hier erwähnst, als hätten sie irgendeine Relevanz für die Beurteilung der Tat des Fahrers.
Also ohne Witz. Ich bin für Klimaschutz aber ihr Pappnasen macht es richtig einfach den Klimaschutz mit Hass zu verbinden und Leute wegzuekeln. Eure Argumentationen zeigen auch ein schlechtes Licht über eure Ehrlichkeit, weil die Argumente so an den Haaren vorbeigezogen sind.
Weil ich dir widerspreche und darauf hinweise, dass hier recht offensichtlich Vorsatz vorliegt, bin ich eine Pappnase und bringe dich dazu, Klimaschutz mit Hass zu verbinden? Aber du bist "für Klimaschutz"? Klingt für mich nicht überzeugend, sorry.
Der Fahrer wusste dass der zu ihm schauende Passant auf der Strasse realisiert und Zeit hat weg zu gehen. Fährt sehr langsam und bremst sogar ab. Passant bleibt vorsätzlich stehen und stößt sich sachschädigend mit beiden Händen am Fahrlicht ab.
Ja es war Vorsatz. Vom Passanten. Der Fahrer hat erkennen können, dass die Person in vollständiger Verfassung war von der Strasse zu gehen.
Demnächst erzählst du mir es wäre Vorsatz von all den Versicherungsbetrügernopfern, weil das Opfer sein Auto nicht angehalten hat als der Versicherungsbetrüger auf der Fahrbahn war. Er hätte ja wissen müssen
Langsam habe ich den Eindruck, dass du hier anscheinend nicht an einem ehrlichen Austausch interessiert bist, das zeigt auch dein anderer Kommentar. Ich habe denke ich ausreichend klar argumentiert, warum hier ziemlich eindeutig Vorsatz vorliegt. Ob der Demonstrant hätte ausweichen können, ändert ja ganz offensichtlich nichts daran, dass der Fahrer vorsätzlich weitergefahren ist, als der Demonstrant eben nicht ausgewichen ist. Wenn du das nicht akzeptieren willst, kann ich dir auch nicht helfen. Bin daher jetzt raus, sorry.