this post was submitted on 01 Feb 2024
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Deutschland
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Sammelbecken für deutsche Kartoffeln und ihre Geschichten über Deutschland.
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"Für Kenner der Materie geht es um nichts weniger als den Kern des kirchlichen Arbeitsrechts. Anders ausgedrückt: Wenn die Kirche im Fall des Austritts nicht kündigen darf, bleibt vom kirchlichen Arbeitsrecht nicht viel übrig."
Heißt also: Extrem viel Glück an die betroffene Frau! Auch für alle anderen (potentiell) Betroffenen. Das kirchliche Arbeitsrecht soll bitte einfach weg und in der Versenkung verschwinden, das ist weder zeitgemäß noch sinnvoll.
Die Kirche darf von mir aus dem Vereinsrecht unterstehen, aber mehr nicht.
Ja, das wäre gut, wenn die regelmäßig ihre Gemeinnützigkeit nachweisen müssten und gezwungen wären, demokratische Führungsstrukturen zu haben.
Nicht jeder Verein ist gemeinnützig...
Aber ein Verein, der nicht gemeinnützig ist, muss Steuern bezahlen und kann keine steuerabzugsfähigen Spendenbescheinigungen ausstellen.
Die Kirche wär es aber sonst dürfte sie keine spenden annehmen.
Auch nicht-gemeinnützige Vereine dürfen Spenden erhalten. Das Problem sind die steuerrechtlichen Sonderregelungen, von denen die Kirchen reichlich Gebrauch machen.
Wobei ja doch ein paar Leute beim Spenden auch teilweise schauen, wo es eine Spendenbescheinigung für die eigene ESt gibt. Hab teilweise schon gehört "also wenn ich das von da nicht ansetzen kann, dann spende ich lieber wo anders!"
Ob die Kirche gemeinnützig wäre, wage ich zu bezweifeln. Die tun zwar immer so, aber würde das genauso streng überprüft, wie bei normalen Vereinen, würde das schon an den nicht demokratischen Führungsstrukturen scheitern. Für die meisten tatsächlich der Allgemeinheit nützlichen Dinge, die die Kirchen betreiben, (Kindergärten, Krankenhäuser etc.) lassen sie sich die Betriebskosten auch vom Staat erstatten.
Warum sollte das kirchliche Arbeitsrecht über dem staatlichen Arbeitsrecht stehen dürfen? Ist Deutschland ein säkularer Staat oder nicht?
Derzeit ist das mit dem dritten Weg im Arbeitsrecht tatsächlich so. Es gibt eigene Arbeitsgerichtsbarkeit, "Mitarbeitervertretungen" statt Betriebsräte und kein Streikrecht. In vielen kirchlichen Organisationen existieren sogar Vorgaben "wie christlich" du für welche Karrierestufe sein musst
Und das Beste? Wir normalen Steuerzahler zahlen dafür.
Könnte man meinen, aber lies dir mal die Präambel zum Grundgesetz durch
Jupp. Weg damit. Diese Ausnahmen werden im Normalfall doch nur herangezogen, um seine AN noch besser ausbeuten zu können. Im Vertrag werden die AN auf die "Werte" der Arbeitgeberin verpflichtet, weil ja auch viel im pflegerischen/sozialen Bereich läuft und man sich gut um die Kundachaft kümmern muss. Aber wehe der Arbeitnehmer hat mal Probleme, wird eventuell gar krank. Da kann sich die AG dann gar nicht schnell genug trennen.