this post was submitted on 17 Jan 2024
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Deutschland
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Sammelbecken für deutsche Kartoffeln und ihre Geschichten über Deutschland.
Nicht zu verwechseln mit !dach und !chad.
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Eine solche Bewegung würde dann aber vom Rechtstaat sofort und mit allen Mitteln bekämpft werden und Gerichte würden urteilen, dass Art. 20 Abs. 4 nicht zutrifft, weil ja noch nicht alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind.
Außerdem wäre es bestimmt Nötigung! Stell dir vor, ein Autofahrer müsste wegen einer "Artikel-20-Maßnahme" irgendwo 5 Minuten warten!
Aber was ist, wenn der Artikel 20 "Terrorist" gleichzeitig Bauer ist?
Das Problem ist halt, wenn alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind, dann sind wir bereits an dem Punkt angekommen an dem die AfD totalitär regiert. Und da wäre ein Agieren unter Art. 20 Abs. 4 nochmals gefährlicher und vermutlich auch ineffektiver. Ist leider irgendwie etwas Paradox.
Es ist allgemein Paradox, ein Recht ins GG zu schreiben das erst greift wenn das GG außer Kraft gesetzt wurde.
Mag sein, aber wenn ich jetzt mal einfach so das Gedankenspiel weiterspinne und mir selbst die Frage stelle, ob ich lieber in einer Demokratie im Knast sitze, oder in einem Staat unter faschistischer Regierung lebe, dann weiß ich genau, was ich bevorzugen würde.
Absolut nachvollziehbare Argumentation.
Scheiße ist halt, wenn der demokratische Staat, der Dich dafür eingesperrt hat, dass Du ihn versucht hast zu verteidigen, dann trotzdem durch eine ganz normale demokratische Wahl zur faschistischen Diktatur wird. Deshalb besser nicht erwischen lassen.
Die Verfolgung derer, die sich bei Aktionen gegen das braune Pack auf Art. 20 Abs. 4 berufen, wird dank der zahlreichen bedauerlichen Einzelfälle™ wahrscheinlich sehr hart und konsequent ausfallen, die entsprechenden Staatsorgane haben außerdem jahrzehntelange Erfahrung in der Verfolgung böser linksradikaler Umtriebe.