this post was submitted on 16 Sep 2023
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Das Verfahren muss aber eigentlich der Händler am Hals haben
Wenn du Hehlerware kaufst, dann bist du da auch unter Umständen mit drin, z.B. wenn der Preis so günstig ist, dass man von Hehlerei ausgehen kann / sollte.
Ja, würde man meinen. Der hat die Ware allerdings "nicht verkauft". Nun ist nur mein Schwiegervater im Besitz der Hehlerware, ist also im Prinzip der Dieb.
Es sei mal dahingestellt, dass es eine Rechnung gab auf der das Gerät vermerkt war. Da hat wohl eine MAC oder ähnliches auf dem Vertrag gefehlt, sodass "nicht genau das eine" Gerät verkauft würde, sondern möglicherweise ein anderes. Davor kannst du dich aber auch bei ausgewiesener MAC nicht schützen, wenn du über einen Onlineshop kaufst. Die MAC kann ja schlichtweg falsch sein oder nicht zu dem verkauften Gerät gehören.