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[–] [email protected] 7 points 1 week ago* (last edited 1 week ago) (1 children)

Naja der Bundestag entscheidet, dass die Menschen nicht bleiben können, kann das aber nicht durchsetzen.

Nein, das entscheidet der Bundestag nicht und hat er nie. Der Bundestag erlässt Gesetze, die den Rahmen vorgibt, nach dem über Asylgesuche entschieden wird und folgt dabei mehr oder weniger der Genfer Flüchtlingskonvention. Das Recht auf Asyl ist übrigens im Grundgesetz verankert und es gibt auch zusätzliche Schutzstatus, die dem Asylstatus gleichgesetzt werden. Die Entscheidung über einzelne Gesuche werden aber immer vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge getroffen.

Die Menschen, deren Asylantrag etc. abgelehnt wurde, haben sich entschieden nach Deutschland zu kommen,

Das ist falsch, es ist genau andersrum. Der Asylantrag wird erst gestellt, wenn die asylsuchende Person in Deutschland ist. Niemand sagt sich: „Och, ich werde zwar abgelehnt, aber ich fliehe trotzdem mal nach Deutschland!“

Wenn man geltendes Recht im Nachhinein, wenn die Menschen hier sind, nicht umsetzen kann, muss das eben vorher geschehen. Wir leben nunmal in einen Rechtsstaat.

Und weil wir in einem Rechtsstaat mit gewissen Grundwerten leben, kann man hier z.B. auch Rechtsmittel gegen Bescheide einlegen. Des weiteren gibt es Gründe, die auch bei negativen Asylbescheiden eine Abschiebung unmöglich machen. Würde man trotz dieser Gründe Personen abschieben, würde man doch gerade den Rechtsstaat aushebeln.

Es sind jedenfalls nicht die Menschen, die hierher fliehen, die sich irgendwie ein eigenes Asylgesetz schaffen würden.