Deutschland
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Das ist explizit erlaubt.
§ 86 Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen:
Erzähl das mal einen übereifrigen Polizisten ausn Osten. Ich hatte ihn dann rausgeschmissen, da er mir aufs Bahngelände gefolgt war. Ist dann angepisst abgedampft.
Edith wegen Typo.
Realer Fall: Bekannter hat mal die Bundespolizei gerufen um die Landespolizei vom Bahngelände zu entfernen. Selbige dachte wohl,dass das ein guter Vorbereitungsort für ne Aktion sei und hat da alles zugeparkt. Inkl. den Notfallmanager
Ist schon lustig, dass die Landespolizei auf Bahngelände keine Befugnisse hat.
Das ist übrigens nur so semi richtig, die haben schon gewisse Befugnisse,aber müssen für fast alles was nicht eilt danach der BuPo ganz viel Abbitte leisten.
Hat sich die BuPo aber verdient,die haben echt den beschissensten Jobs aller Exekutive in DE. Da ist selbst der Zoll spaßiger. (Die sind eh underrated)
Stimmt schon.
Du hast keine Macht hier, Ronny der Landeswachtmeister
Ja, das ist erlaubt. Nein, das hat deutsche Polizisten nicht jahrzehntelang davon abgehalten, Antifaschisten zu schikanieren. Es musste erst jemand bis zum Bundesgerichtshof klagen und selbst jetzt versuchen es Polizisten immer noch.
Fühlen sich halt angegriffen.
Vielleicht könnten wir deinen Kommentar mal an den Staatsschutz weiterleiten. Das scheint dort nicht nicht durchgedrungen zu sein.