this post was submitted on 18 Nov 2024
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz
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Okay, bei dem Spruch werde ich einerseits skeptisch, in welchem Kontext er fiel, aber doch auch inwieweit da die Kammer wirklich unbefangen war…
Eine Revision von Seiten der Nebenklage sieht hier von vorneherein nicht aussichtslos aus und vor dem Hintergrund, dass das fragliche LG nur eine Strafkammer hat, ginge das im Falle einer Zurückverweisung an ein anderes Gericht… Das könnte durchaus noch spannend werden…
Mit Blick auf den Fall werfen die "Hinweise" des Richters für mich Fragen auf:
-Wenn die vorherige Situation des Opfers für den Richter so wichtig ist, muss ich dann davon ausgehen, dass sie für den Täter auch relevant gewesen sein soll? -Wenn das der Fall wäre, müsste der Täter das Opfer dann schon vor Tat gekannt haben, bzw. von dessen Lebensumstände gewusst? -Und wenn der Täter davon wusste, wäre das nicht eher ein belastendes Indiz.
Wenn es für den Fall keine Relevanz hat, sind die Aussagen des Richters für dessen Position ziemlich unpassend. Denn all das war für die Tat selbst unerheblich.
Ich bin auch skeptisch, deswegen will ich da den gesamten Zusammenhang: Wenn der Richter da von der Presse zu den Lebensumständen des Opfers ausgefragt wurde, will ich nicht ausschließen, dass da ein Halbsatz fällt, den man dann natürlich wunderbar aus dem Zusammenhang reisen kann…
Und an der Stelle misstraue ich unserer Presse halt genug um dem Richter hier die Unschuldsvermutung zuzugestehen…