this post was submitted on 11 Oct 2024
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Fahrrad
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Beim Dooring sind zwei unachtsam: Der Insasse im Auto, der die Tür öffnet ohne ausreichend auf den Verkehr zu achten und der Radfahrer, der zu dicht am parkenden/haltenden Auto vorbeifährt:
https://www.radtouren-checker.de/fahrrad-fragen/wie-viel-abstand-fahrrad-parkendes-auto/
Das ergibt sich eigentlich, wie so oft, aus §1 StVO.
Deshalb sind auch (benutzungspflichtige) Radwege und Radfahrstreifen innerhalb der Dooring-Zone ausgewiesener Parkstreifen besonders widersinnig.
Edit: Die hier runterwählen sind entweder uneinsichtig oder zu doof zum Lesen.
Ganz so eindeutig scheint die Rechtsprechung nicht zu sein:
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-koeln-5O37220-fahrradfahrer-autofahrer-dooring-schadensersatz-haftung
Und in diesem Fall sieht das Oberlandesgerichts Celle den erforderlichen Abstand anders als das Landgericht Berlin lediglich bei 50 cm:
https://www.ps-verkehrsrecht.de/urteile/vorsicht-beim-tueroeffnen-autotuer-vs-fahrrad/
Rein rechtlich bräuchte es wohl ebenso erst eine rechtliche Einordnung um eine Mitschuld des Radfahrers festzustellen. In Verkehr selbst wird es den Radfahrern durch die Infrastruktur zumindest nicht leicht gemacht, entsprechende Erwartungen umzusetzen.
Ja, die sind widersinning, aber es gibt sie. Und nicht jeder hat auf dem Rad die Selbstsicherheit, auch bei nicht ganz hohen Geschwindigkeiten mittig auf dem Fahrstreifen zu fahren (und selbst wenn man diese hat, kann's stressig sein, und man fährt am Ende automatisch weiter rechts). Von daher, die "Unachtsamkeit" auf beiden Seiten sehe ich jetzt nicht als Äquivalent an.
Mit der gleichen Argumentation könnte man auch sagen, dass viele Autofahrer sich nicht trauen sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit zu halten, weil andere immer drängeln.
Find' ich auch nicht ganz vergleichbar ... zum einen ist die Rechtslage bei der Höchstgeschwindigkeit ziemlich klar, was auf dem Schild steht, gilt.
Was das mittige Fahren angeht, werden die wenigsten das Gerichtsurteil kennen, auf der anderen Seite liest man eher sowas wie:
(aus https://www.adfc.de/fileadmin/user_upload/Im-Alltag/Recht/Downloads/Verkehrsrecht_fuer_Radfahrende_6.20.pdf)
Von widersprüchlichen Regelungen wie den benutzungspflichtigen Radweg in der Dooring-Zone will ich gar nicht anfangen ...
Zum Anderen macht es doch einen Unterschied, ob ein Autofahrer drängelt, wenn man im Auto oder auf'm Rad sitzt. Das Kräfteverhältnis ist da halt nicht vergleichbar.
Insofern finde ich nicht, das man den sozialen Druck, als Radfahrer rechts zu fahren, vernachlässigen kann ...