this post was submitted on 12 Apr 2025
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz

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[–] [email protected] 8 points 2 days ago (2 children)

Da wir uns bereits in zig Threads hier über dieses Thema gestritten haben. Das juristisch relevante hier ist dieser Absatz:

Nun war einer der Betroffenen vor Gericht erfolgreich. Das Berliner Verwaltungsgericht (VG) gab dem Eilantrag des Iren Shane O'Brien am Donnerstag statt, der Beschluss (v. 10.04.2025, Az. 24 L 91/25) liegt LTO vor. Formal wird damit die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Bescheid des Berliner Landesamts für Einwanderung (LEA) wiederhergestellt. Bis das VG über diese Klage in der Hauptsache (Az. 24 L 92/25) entschieden hat, darf der 29-Jährige in Deutschland bleiben.

Kurz gesagt: Es läuft so, wie in einem Rechtsstaat. Der Staat will ausweisen, der Typ klagt dagegen und das Gericht sagt zum Eilantrag "Jo, er soll erstmal bleiben bis wir das Thema dann in einem Gerichtsverfahren geklärt haben. Soviel zu all dem Geschreie über Faschismus in Deutschland.

[–] [email protected] 4 points 1 day ago* (last edited 1 day ago) (1 children)

Was du unterschlägst ist, dass in einem Rechtsstaat der Staat gar nicht erst vor dem Gerichtsverfahren, das die ursprünglichen Vorwürfe klärt, ausweisen wollen sollte.

Das ist so, als würde die Polizei kommen und dich auf Verdacht wegsperren, und du müsstest erst klagen, um wieder raus zu kommen.

[–] [email protected] 1 points 17 hours ago (1 children)

Du meinst das Unterbindungsgewahrsam?

[–] [email protected] 1 points 16 hours ago

Du meinst das, was spätestens am nächsten Tag enden muss, wenn nicht ein Richter eine Verlängerung anordnet?

[–] [email protected] 1 points 2 days ago

Na ja, es ist das links gesprägte Berlin von dem wir hier reden, also nicht sehr überraschend. In Thüringen hätte das anders aussehen können.

[–] [email protected] 1 points 2 days ago (3 children)

Na also. Soviel zum Vorwurf, der Rechtsstaat sei am Ende, der die Tage auch hier auf der Höhe der medialen Aufregung schnell vorgebracht wurde. Manchmal heißt es einfach: Rechtsmittel einlegen (Betroffene) und abwarten (wir).

[–] [email protected] 16 points 2 days ago* (last edited 2 days ago) (1 children)

Das die Gerichte ständig die Exekutive zurückpfeifen müssen ist hinsichtlich der Rechtsstaatlichkeit ein massives Problem. Gerade weil die Exekutive dafür in aller Regel keine Konsequenzen erlebt, und es im Zweifel einfach so lange weiter probiert, bis es auf Seiten der Gerichte mal nicht abgefangen wird.

Und gerade bei so Themen wie Durchsuchungen, erzwungenem Abbruch von Veranstaltungen, Festnahmen oder Abschiebungen etc. nutz es den Opfern auch wenig, wenn dann im Nachhinein festgestellt wird, dass die Maßnahme rechtswidrig war. Dann ist der Schaden schon angerichtet. Auch hier in dem konkreten Fall stellt es eine massive psychische Belastung dar, wenn man 6 Wochen lang im Ungewissen ist, ob man seinen Lebensmittelpunkt, seine Ausbildung / seine Arbeit, sein soziales Umfeld komplett verliert.

Ein ähnliches Prinzip von ständigen rechtswidrigen Vorstößen sehen wir z.B. auch bei den Gesetzesvorhaben zur Vorratsdatenspeicherung, die wieder und wieder vom BVerfG einkassiert werden mussten. Zwischen Verabschiedung und Einkassieren durch das BVerfG wurden dann auch bereits massiver Schaden an den Grundrechten angerichtet.

[–] [email protected] -2 points 1 day ago

Das die Gerichte ständig die Exekutive zurückpfeifen müssen ist hinsichtlich der Rechtsstaatlichkeit ein massives Problem.

Ist es das? Ist es nicht eher ein Ausdruck dessen, dass die Gewaltenteilung funktioniert und die Judikative die Exekutive effektiv kontrollieren kann? Es steht ja zb auch im Artikel, dass es nicht ausreicht, sich einfach nach Gutdünken eine Tatbeteiligung aus einfachen Polizeiberichten heraus zusammenzuzimmern. Ich sehe deinen Punkt ja ähnlich, dass es falsch ist, dass die Exekutive "sehenden Auges" Rechtsbruch begehen kann, in der Hoffnung, einfach damit durchzukommen, aber gerade die im Artikel beschriebenen Vorgänge und Begründungen (und Auswirkungen auf das Ansinnen der Exekutive) sind eigentlich rechtsstaatliche Gewaltenteilung wie aus dem Lehrbuch.

[–] [email protected] 18 points 2 days ago (1 children)

Ist trotzdem Besorgnis erregend, wenn Menschen wegen eines Verdachts de facto bestraft werden. Egal ob man die Aktionen da persönlich gut oder schlecht findet, es sollte einem zu denken geben, wenn man so leicht wegen politischem Willen Leute raus schmeißt.

[–] [email protected] -1 points 1 day ago (1 children)

Ist trotzdem Besorgnis erregend, wenn Menschen wegen eines Verdachts de facto bestraft werden.

Naja moment, lass da bitte genau bleiben: wie im Artikel geschrieben steht, wurde die Bestrafung, also die Abschiebung gestoppt, weil es mehr sein muss als ein Verdacht. Es ist leicht, sich da verleiten zu lassen, weil es auf den ersten Blick so aussieht - und auch dauernd so erzählt wird. De facto reicht der einfache Verdacht jedoch nicht, darum ist das hier ja auch passiert.

[–] [email protected] 6 points 1 day ago

Klar, das ist besser als die Alternative. Viel besser. Andere haben das hier schon besser formuliert, als ich das könnte, das will ich gar nicht wiederholen.

Trotzdem macht mir die Entwicklung da Sorgen. So etwas sollte nicht passieren müssen. Passiert aber trotzdem, genau so wie im Nachhinein nicht gerechtfertigte Durchsuchungen, Gesetze, die sehenden Auges gegen die Verfassung verstoßen, oder regelmäßige Klagen gegen Ämter, damit die mal ihren Job machen.

All das macht mir Sorgen. Sollte es auch. So ein Blödsinn muss so viel Gegenwind bekommen wie demokratisch möglich. Wenn wir erst mal sagen, ach, das VerfG wird es schon richten, dann gucken wir blöd, wenn es das mal nicht tut.

[–] [email protected] 11 points 2 days ago* (last edited 2 days ago) (1 children)

Du hast recht, das es zeigt, das der Rechtsstaat noch nicht komplett kaputt ist. Aber das ein richterliches Urteil von der Polizei nicht abgewartet wird sondern Tatsachen geschaffen werden ist jetzt nichts was nicht schon im Deutschland der heutigen Zeit vorgekommen ist.

[–] [email protected] 8 points 2 days ago* (last edited 2 days ago)

Es war nicht die Polizei die die Abschiebung verfügt hat, sondern die Ausländerbehörde unter starkem politischen Druck (sie hatten sich erst geweigert)

Am darauffolgenden Montag antwortete die für „Kriminalitätsbekämpfung und Rückführungen“ zuständige Abteilungsleiterin des LEA, sie könne dieser Weisung „aus Rechtsgründen“ nicht nachkommen. Auch ihren eigenen Behördenleiter Engelhard Mazanke hatte sie dabei cc gesetzt.

https://fragdenstaat.de/artikel/exklusiv/2025/04/proteste-berlin-ausweisung/