Habe nur das erste Kapitel gelesen. (Gibt es ein TLDR?)
Aber prinzipiell sehe ich das so, dass Protest/Aktivismus auffallen muss und in die Schlagzeilen kommen muss. Die Forderungen sollten dabei aber klar sein/werden.
Das sehe ich bei der LG beides gegeben. Das einzige was man hier aus meiner Sicht kritisieren könnte, ist ob sie sich strafbar machen. Aber das muss(te) ein Gericht entscheiden.