Da bleiben für mich ein paar Fragen offen.
Erstens ist es natürlich gravierend, dass die Staatsanwaltschaft daraus erstmal keine Konsequenzen ziehen muss. Das ist ganz klar ein Fehler im System.
Aber wie sieht es denn mit dem Weg für nachfolgende Klagen aus. Sowohl zivil- als auch strafrechtlich. So eine Hausdurchsuchung kann ein starkes psychisches Trauma darstellen und Verdienstausfälle dürften dazu kommen. Insbesondere die Beschlagnahmung von Laptops und Handys dürfte da schwer zu Buche schlagen. Dazu kommen noch Bestände wie die Verfolgung Unschuldiger, usw.. Nach meinem Verständnis müsste zumindest bezüglich der Verfolgung Unschuldiger eine Staatsanwaltschaft proaktiv werden und die andere von selnst anklagen (was nicht passieren wird) oder ist das ein Antragsdelikt. Oder wurden die Möglichkeiten für solche Anklagen von dem Urteil bereits zunichte gemacht.
Zugegeben: Mein zynisches Ich ist davon überzeugt, dass es in diesem Fall keine ausreichende Gerechtigkeit geben wird und die betroffenen auf ihren Verdienstausfällen, Traumatas und Co größtenteils sitzen bleiben und allerhöchstens einen Happen zugeworfen bekommen, der dem Staat nicht wehtut. Die verantwortliche Staatsanwaltschaft wird mangels Kontrolle auch weiterhin jeden, der nur im minimalen Verdacht steht irgendwas mit links zu tun zu haben, diskriminieren und verfolgen und dafür insgeheim bejubelt und hofiert. Das ist so kaputt.