this post was submitted on 14 Nov 2024
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz

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[–] [email protected] 8 points 23 hours ago (1 children)

Wat?? Abtreiben ist illegal in D?? Hab ich gar nicht gewusst 🫢

[–] [email protected] 1 points 11 hours ago* (last edited 11 hours ago)

Bis zu 12 Wochen nach Empfängnis / 14 nach letzter Blutung nach Beratungsgespräch und drei Tage Bedenkzeit nicht strafbar. "Nicht strafbar" ist halt nicht das gleiche wie "legal" und darum geht's bei dem ganzen.

Medizinisch notwendige Abtreibung oder nach Vergewaltigung ist auch ohne das Gespräch legal denn das Recht auf Selbstverteidigung gilt auch gegenüber dritten.


Meiner Meinung nach ist das erstmal die komplett falsche Baustelle und hat auch sehr gute Chancen vom BVerfG gleich wieder gekippt zu werden denn die haben sich bei ihrem letzten Urteil schon was gedacht. Viel wichtiger wäre es mal wirklich sicher zu stellen dass genügend Beratungsstellen da sind, dass es genügend Ärzte gibt die das ganze durchführen können. Gerade im Süden sieht's da eher mau aus. Bei der Regelung der Beratung selbst kann man auch gerne mal nachstraffen.

[–] [email protected] 6 points 1 day ago (2 children)

Bin gespannt welche Grenze es dann wird Realistisch gesehen wird es eine Grenze geben. Wenn die natürlichen Wehen einsetzen ist es zu spät. Eine Stunde nach der Empfängnis ist es definitiv ok.

Wo sie liegt? Keine Ahnung. Ich bin davon allerdings auch nicht direkt betroffen.

[–] [email protected] 4 points 22 hours ago* (last edited 22 hours ago) (1 children)

Was ich schon gehört habe als Grenze ist ob das Kind selbständig lebensfähig wäre. Ein Frühchen das man beatmen und ernähren könnte das dann überleben kann wäre auch so eine mögliche Grenze.

Davor kann man es als Zellklumpen und nicht lebensfähiger Embryo sehen. (Oder als sich entwickelnder Mensch.)

[–] [email protected] 2 points 21 hours ago (1 children)

Es gibt ein Frühchen das in der 23. Woche zur Welt kam

[–] [email protected] 1 points 16 hours ago (1 children)

Weil ich die Wochen schlecht einordnen kann, habe ich in der Wikipedia nachgeschaut:

Die Schwangerschaft bei Menschen dauert bei normalem Verlauf von der Befruchtung bis zur Geburt durchschnittlich 38 Wochen, mit einer Schwankungsbreite von mehreren Wochen. In den ersten acht Wochen nach der Befruchtung der Eizelle wird das heranreifende Kind als Embryo bezeichnet. Nachdem die inneren Organe ausgebildet sind (ab der neunten Entwicklungswoche), wird die Bezeichnung Fötus (auch Fetus) verwendet.

Und Frühgeburt:

Der bis 2010 frühestgeborene überlebende Mensch in Europa kam nach nur 152 Tagen (21 Wochen und fünf Tagen) zur Welt und wog 460 g bei einer Größe von 26 cm. Im Dezember 2018 wurde im Sharp Mary Birch Hospital in San Diego Saybie mit einem Gewicht von knapp 245 g als das weltweit bislang wohl leichteste überlebende Neugeborene nach Geburtseinleitung in der 23. Schwangerschaftswoche geboren.

[–] [email protected] 1 points 16 hours ago

Das ist halt einfach ne Packung Butter vom Gewicht her.

Ich gebe zu ich hätte den Artikel verlinken sollen.

[–] [email protected] 2 points 21 hours ago* (last edited 18 hours ago)

Ich hoffe auf keine gesetzliche Grenze, lass die Ärzte entscheiden wehn man wie am besten retten kann im Fall einer probematischen Geburt.

Wenn sich Ärtzte jetzt strafbar machen könnten, wenn sie in bestimmter weise eingreifen, dann weigern diese sich vielleicht komplett.

[–] [email protected] 35 points 1 day ago* (last edited 1 day ago) (3 children)

Ich bin sehr dafür, das Thema endlich aus der Illegalität zu holen.

1993 hat das Bundesverfassungsgericht allerdings entschieden, „dass das grundsätzliche Verbot eines Schwangerschaftsabbruchs weiterhin bestehen bleiben muss“¹. Daher bin ich gespannt, wie das mit dem Grundgesetz vereinbar umgesetzt werden soll. Möglicherweise hofft man auch darauf, dass das Gericht seine Einstellung etwas verändert hat.

¹ https://www.bpb.de/kurz-knapp/hintergrund-aktuell/521296/vor-30-jahren-reform-fuer-schwangerschaftsabbrueche-gekippt/#node-content-title-6

[–] [email protected] 13 points 1 day ago (1 children)

Ungeborenes Leben muss geschützt werden, aber wenn dann das Kind auf der Welt ist, darf es eine Klimakatastrophe erben und Notfallinvestitionen dagegen sind verfassungswidrig...

[–] [email protected] 3 points 22 hours ago* (last edited 22 hours ago)

Naja… Da urteilt das Bundesverfassungsgericht ja auch "der Staat muss schützen". Aber ein Urteil und eine gesetzliche Verpflichtung alleine führt halt noch nicht zur Umsetzung und zu einer ausreichenden Umsetzung.

[–] [email protected] 4 points 23 hours ago (1 children)

Ich probierte das Urteil von 1993 zu verstehen, hab aber schon im ersten Absatz aufgegeben 😂

Was ist denn die logische Begründung, dass es ein generelles Abtreibungsverbot braucht?

Ich meine was sind die logischen Argumente dafür?

[–] [email protected] 3 points 22 hours ago

Stark verkürzt, so wie ich es verstehe und in meinen eigenen überspitzten Worten: der Embryo ist gewissermaßen ein Mensch, die Würde des Menschen ist unantastbar, die oberste Aufgabe des Staates besteht darin, diese zu schützen, daher könne es in keinem Fall rechtens sein, diesen Zellhaufen frei schnauze zu töten.

[–] [email protected] 31 points 1 day ago (1 children)

Bei anderen Themen stört es die Legislative doch auch nicht, bereits als verfassungswidrig erklärte Gesetze nochmal zu verabschieden, hier wär das endlich mal was positives

[–] [email protected] 10 points 23 hours ago

Ich wünsche mir die Ausdauer die hinter der Vorratsdatenspeicherung steckt für viele andere Vorhaben.