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Doch Volkswagen hält das Vorgehen des Händlers für illegal. Der Konzern sieht sich in seinen Markenrechten verletzt. Allein Volkswagen sei berechtigt zu entscheiden, ob und wann ein Modell wie der ID.6 auch in Europa eingeführt werde. Dieser Argumentation folgte das Landgericht Hamburg. Es untersagte dem Autohändler per Einstweiliger Verfügung und später auch per Urteil, "zum geschäftlichen Verkehr in der Europäischen Union das Zeichen VW im Kreis und ID.6 für Kraftfahrzeuge zu benutzen".

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[–] [email protected] 19 points 6 months ago (1 children)

Ich verstehe das auch überhaupt nicht.

Kann das VW auch bei allen gewerblichen Gebrauchtwagenhändlern sagen "so der muss jetzt verschrottet werden, wir verbieten die Nutzung unserer Marke, weil der Golf 5 nicht mehr verkauft werden soll"?

Oder dürfte der Händler die Markenzeichen abnehmen und es dann doch verkaufen? Wie kann das denn bitte in einer Marktwirtschaft legal sein, dass existierende legale Produkte einfach nicht verkauft werden dürfen, weil es nicht in die globale Strategie der Firma passt? Das ist doch schon halbe auf dem Weg zur Oligarchie.

[–] [email protected] 4 points 6 months ago* (last edited 6 months ago)

Mir erschließt sich das ganze eh nicht. Der Konzern hat die Wagen ja aus freien Stücken mit den entsprechenden Logos versehen in den Verkauf gegeben. Das zu verkaufende Fahrzeug als Importeur dann einen "VW Id.6" zu nennen ist ja eine rein faktische Beschreibung des Ganzen.

Eher nachvollziehen könnte ich, wenn es im Kaufvertrag eine Klausel gegen den gewerbsmäßigen Weiterverkauf durch den Käufer gäbe, aber davon ist hier ja nicht die Rede.

Am Ende bin ich natürlich nur Westentaschenjurist, und könnte wenn es mich wirklich interessiert auch einfach mal das Urteil lesen, aber stattdessen kommentiere ich lieber fröhlich.