this post was submitted on 26 Oct 2023
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Deutschland

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Sammelbecken für deutsche Kartoffeln und ihre Geschichten über Deutschland.

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[–] [email protected] 0 points 1 year ago (1 children)

Nein dein Kommentar ist Mist.

Es ist absolut nichts falsch daran zu fordern, dass eine Staatsanwaltschaft ihren Ermessensspielraum ausschöpft und dass du das so darstellst ist entweder höchst unredlich oder du bist es der keine Ahnung hat.

[–] [email protected] 2 points 1 year ago

Ich schreibe ungern Aufsätze im Internet, v.a. weil das mit Blick auf deine Diskussionen mit den anderen Kritikern deiner blödsinnigen Aussage scheinbar eh wenig bringt. Aber das ist jetzt weniger für dich gedacht, als für alle Mitleser, die am Ende noch den Murks glauben könnten, den du von dir gibst.

Im Vorfeld der Landtagswahl in Bayern gab es die sog. Flugblatt-Affäre um Aiwanger. Dabei geht es um extrem verwerfliches Zeug, das Hubert Aiwanger früher in seinem Leben offen an geistigem Müll veröffentlicht hat. Ganz unabhängig davon, wie scheiße das war, was Hubsi da an mentalem Durchfall produziert hat, irgendwie ist die Story über dieses Flugblatt ja an die Öffentlichkeit gedrungen.

Hättest du den Artikel gelesen, dann hättest du erfahren können, dass die Staatsanwaltschaft Regensburg im Rahmen der noch stattfindenden (und nicht abgeschlossenen!) Ermittlungen einen ehemaligen Lehrer von Hubert Aiwanger als diejenige Person im Verdacht hat, die dieses Flugblatt aus Schulzeiten an die Öffentlichkeit getragen hat.

Hätte Hubsi in einem seiner Anfälle typischer geistiger Umnachtung diesen Wisch z.B. an die Windschutzscheiben unzähliger parkender Autos gehängt oder z.B. an die Tür vom Rathaus genagelt, sodass irgendwie Allgemeinkundigkeit eingetreten wäre, dann wäre das wohl eine andere Sache.

Vorliegend geht es bei den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft aber um den Strafparagraphen § 353b Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht. Es gibt Abschnitt 30 des Strafgesetzbuches eine Auflistung von Straftaten im Amt. Darunter fällt auch dieser § 353b StGB. Vielfach sind das Straftaten, die Amtsträger des deutschen Staates nicht begehen sollen und die mit besonderer Strafe geahndet sind.

Amtsträger sind natürliche Personen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis stehen. Das betrifft in Bayern auch Lehrer als Beamte. Für diese gelten aus mehreren Gesetzen (nicht nur dem StGB) gründend besondere Regeln, weil ihr Verhalten nicht nur eine beachtlichere Außenwirkung gegenüber der Öffentlichkeit hat, sondern weil sie sich deshalb auch an höheren Maßstäben messen lassen müssen.

§ 353b StGB erfasst als Strafvorschrift ausdrücklich in Abs. 1 Nr. 1 Amtsträger, mithin also auch frühere Lehrer von Leuten, die wir gemeinschaftlich scheiße finden dürfen.

Was § 353b StGB grundsätzlich schützt, sind nicht nur geschützte Geheimnisse, geheime Gegenstände und Nachrichten, sondern auch (beachte: strittig in der Rechtslehre) das Vertrauen der Allgemeinheit in die Verschwiegenheit amtlicher und anderer Stellen.

Die von § 353b StGB geahndeten Straftaten sind nach Abs. 1 das unbefugte Offenbaren eines Geheimnisses. Ein Geheimnis in dem Sinne ist eine Tatsache, deren Kenntnis nicht über einen begrenzten Personenkreis hinausgeht und die geheimhaltungsbedürftig ist. Es darf also mithin – wie gerade schon kurz angerissen – nicht schon allgemeinkundig sein.

Der weitere Inhalt und die Details der Tatbestandsmerkmale des § 353b sind viele und würden den Rahmen sprengen, ich spare mir das also vorsorglich.

Ich stecke natürlich nicht im Verfahren drin. Ich habe auch bei Gott kein Herz für Aiwanger. Und ohne überhaupt zu wissen, was der vormalige Lehrer Aiwangers jetzt konkret an Geheimnissen in der Sache dieses idiotischen Flugblatts erlangt hat, auf jeden Fall kann er nicht einfach – sofern die Berichterstattung hier zutrifft – das antisemitische Flugblatt Aiwangers in desen Schulranzen vor X Jahren finden, behalten, jedem Interessierten zeigen und damit prahlen, und später dann an die Presse rennen und versuchen das möglichst öffentlich zu machen. Auch wenn der Mann mittlerweile pensioniert ist, ist er nicht frei vom Gesetz oder seinen Beamtenpflichten, die auch insoweit fortwirken.

Unabhängig davon, wie gut und richtig ich es persönlich finde, dass jemand Aiwangers Gedankengut an die Öffentlichkeit getragen hat (und wir haben ja gesehen wie er sich mit Lüge über Lüge gewunden hat), das befreit den früheren Lehrer nicht von potentiellem Fehlverhalten. Es ist also ohne Zweifel angezeigt, dass die Staatsanwaltschaft Regensburg hier einschreitet und prüft (ja, die ermitteln erst und sperren nicht einfach nach Lust und Laune Leute ins Gefängnis!), ob der Lehrer eine Straftat in seiner (damaligen und zu Teilen bis heute fortwirkenden) Position als Beamter begangen hat. Das ist kein „hur dur, die hauen auf die falschen ein“, so wie du es in drei Zeilen Text versuchst zu framen. Das ist ein funktionierender Rechtsstaat und du solltest froh sein, dass die Staatsanwaltschaft hier Ermittlungen durchführt. Das schützt am Ende des Tages auch dich, denn wer weiß, was deine früheren Lehrer alles an Erkenntnissen über dich erlangt haben und jetzt genauso wenig der Öffentlichkeit erzählen dürfen.

Als Bürger müssen wir uns darauf verlassen können, dass Amtsträger nicht nach eigenem Ermessen anfangen gegen uns als Bürger tätig zu werden, egal was die von uns halten. Sogar wenn ich persönlich Aiwanger für einen schrecklichen Menschen halte und es gut finde, dass wir als Allgemeinheit über diesen Mist erfahren haben.

Statt hier Internetkrieger zu spielen und deinen uninformierten Zorn gegen die falschen Instanzen zu richten, könntest du dich doch vielleicht mal politisch engagieren und selbst was dagegen unternehmen, dass so verachtenswerte Personen wie Aiwanger in politische Machtpositionen gelangen. Da gibt es eine Vielzahl an Möglichkeiten, aber keine davon ist ein desaströs uninformierter und offen gesagt schlichtweg dummer Dreizeiler auf Lemmy.