Fahrrad
RADFAHREN!
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Communityregeln
Die folgenden Regeln sind eine (nicht vollständige) Liste von Verhaltensweisen, die nach Ermessen der Instanz-Admins und -Mods zur Löschung von Posts, Gruppen oder Sperrung von Konten führen können, wie in unseren Bedingungen beschrieben.
Bitte melde Verhalten, das dich stört den Admins/ Mods, und trage keine Konflikte in die Community.
Wir tolerieren kein diskriminierendes Verhalten und keine Inhalte, die die Unterdrückung von Mitgliedern marginalisierter Gruppen fördern oder befürworten. Diese Gruppen können durch eine der folgenden Eigenschaften gekennzeichnet sein (obwohl diese Liste natürlich unvollständig ist):
- ethnische Zugehörigkeit
- Geschlechtsidentität oder Ausdruck
- sexuelle Identität oder Ausdruck
- körperliche Merkmale oder Alter
- Behinderung oder Krankheit
- Nationalität, Wohnsitz, Staatsbürgerschaft
- Reichtum oder Bildung
- Religionszugehörigkeit, Agnostizismus oder Atheismus
Wir tolerieren kein bedrohliches Verhalten, Stalking und Doxxing. Wir tolerieren keine Belästigungen, einschließlich Brigading, Dogpiling oder jede andere Form des Kontakts mit einem Benutzer, der erklärt hat, dass er nicht kontaktiert werden möchte.
- Sei respektvoll. Alle sind hier willkommen.
- Kein Rassismus, Sexismus, Ableismus, Homophobie, oder anderweitige Xenophobie
- Wir tolerieren kein Mobbing, einschließlich Beschimpfungen, absichtliches Misgendering oder Deadnaming.
- Wir dulden keine gewalttätige nationalistische Propaganda, Nazisymbolik oder die Förderung der Ideologie des Nationalsozialismus.
- Aktionen, die diese Instanz oder ihre Leistung beschädigen sollen, können zur sofortigen Sperrung des Kontos führen.
- Provokationen können nach Ermessen der Moderation entfernt werden
- Toxisches Verhalten wird nicht geduldet
- Keine Werbung
- Kein Spam
- Keine Pornografie / Adult Content
- In Deutschland illegale Inhalte werden gelöscht und können zur sofortigen Sperrung des Accounts führen.
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@GregorZ Ich finde die Ausführung des OLG relevant:
Die Betroffene habe nicht als Fußgängerin, sondern als Radfahrerin am Verkehr teilgenommen. Radfahrende seien nicht etwa als »qualifizierte Fußgänger« anzusehen, denen unabhängig von etwaigen straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen »nach Belieben angesonnen werden könnte oder müsste, vom Fahrrad abzusteigen und fortan als Fußgänger am Verkehr teilzunehmen«.
Das widerspricht dem dauernd Unsinn, dass man ja absteigen und schieben könne.
Eben. Sonst träfe das nämlich auch auf Autofahrer zu. Auch die können aussteigen und schieben (das hat wohl fast jeder Autofahrer irgend wann sogar schon mal gemacht)
Gilt bei anderen Autofahren am Fenster klopfen, weil die zu dumm sind auf die Schleife zu fahren?
Ich glaube nicht das das ausser mr.bean schon mal jemand gemacht hat.
hier!
Ich tat dies schon.
Zugegeben mit einem Golf 2, der leer noch gut unter einer Tonne lag. Mit einem heutigen 2+ Tonnen SUV macht das noch viel weniger Spaß.
Ich fordere den Schiebetest bei der Zulassung. Ein Fahrzeug darf nur auf einen Halter zugelassen werden, wenn dieser es Alleine mindestens 20m auf ebenem Asphalt schieben kann. Bevor er das Fahrzeug einer anderen Person zum Fahren überlässt, muss dokumentiert werden, dass der Schiebetest ebenfalls durchgeführt und bestanden wurde. Ausnahmen gibt es nur für Berufskraftfahrer.
Die müssen nämlich nicht schieben sondern dürfen auch mithilfe eines Gespanns ziehen, damit der Verkehr während des Tests im Auge behalten werden kann.
Warum sollte ein Halter ohne Führerschein, sein Auto schieben müssen?
Ohne Führerschein darf er es doch sowieso nicht im öffentlichen Straßenverkehr führen.
Er darf es aber Zulassen, Versichern und besitzen. Deshalb ist das Recht auch so komplex, Fahrer, Eigentümer, Halter und Versicherer könnten 4 verschiedene Personen sein. Also Schiebetest nur vom Fahrer alle 2 Jahre beim TÜV.
Schieben darf er wohl. Er darf ja auch abgeschleppt werden.
Das Urteil ist als ganzes recht lesenswert, wenn man sich für sowas interessiert.