this post was submitted on 03 Oct 2023
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Deutschland
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Sammelbecken für deutsche Kartoffeln und ihre Geschichten über Deutschland.
Nicht zu verwechseln mit !dach und !chad.
Regeln
- Seid nett zueinander.
- Schreibt hier Beiträge, die ganz Deutschland betreffen, nicht nur einen kleinen Teil
- Sinnlose Provokationen ohne Inhalt werden gelöscht
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Art. 20 Abs. 4 GG
https://grundrechte-faq.de/widerstandsrecht-art-20-abs-4-gg/
Widerstandsrecht (Art. 20 Abs. 4 GG)
Was hilft die, wenn 40% für die Nazis sind, 50% wegschauen, und die Bullen deinen Kumpel verschwinden lassen, weil der Nachbar den Staat informiert hat?
Das würde heißen, dass 10% der Menschen aktiv gegen das Regime vorgehen. Gab schon Umstürze mit weniger Unterstützung
Wichtiger Hinweis: Das gilt erst, wenn alle anderen Maßnahmen versagt haben! (Also Anzeige, Verfassungsbeschwerde,...)
~~GG~~
Nutzlos von einem Staat das Recht zugesprochen zu bekommen gegen ihn vorzugehen. Wenn du das Recht nutzen könntest wird der Staat gegen den du kämpfst so oder so gegen dich kämpfen und nicht sagen: Ach ja hast Recht, bin doch ganz schön verkommen geworden, hast gewonnen.
Und wenn der Staat dich eh bekämpft was bringt dir dann das Recht?
Genau. Es kommt auf die Deutungshoheit des Rechts und die Anwendung der Polizei an. Wenn die ichrigen Juristen und die Polizei das anders sehen und zum "Schutz des Landes" deinen Widerstand niedermachen dann bringt das Gesetz auch nicht mehr viel.