this post was submitted on 25 Sep 2023
13 points (65.9% liked)
DACH - jetzt auf feddit.org
8872 readers
1 users here now
Diese Community wird zum 01.07 auf read-only gestellt. Durch die anhäufenden IT-Probleme und der fehlende Support wechseln wir als Community auf www.feddit.org/c/dach - Ihr seid herzlich eingeladen auch dort weiter zu diskutieren!
Das Sammelbecken auf feddit für alle Deutschsprechenden aus Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein, Luxemburg und die zwei Belgier. Außerdem natürlich alle anderen deutschprechenden Länderteile der Welt.
Für länderspezifische Themen könnt ihr euch in folgenden Communities austauschen:
Eine ausführliche Sidebar findet ihr hier: Infothread: Regeln, Feedback & sonstige Infos
Auch hier gelten die Serverregeln von https://feddit.de !
Banner: SirSamuelVimes
founded 1 year ago
MODERATORS
you are viewing a single comment's thread
view the rest of the comments
view the rest of the comments
Nein? Das gilt nur wenn ein gemeinsamer Haushalt geführt wird und so eine sog. "Bedarfsgemeinschaft" gebildet wird. Anders als bei der Ehe endet diese Annahme aber spätestens mit dem Auszug.
Wer bestimmt denn ab wann es eine "Bedarfsgemeinschaft" ist?
Es scheint also relativ einfach zu sein, zu bestimmen, wer für wen zuständig ist.
Eine Bedarfsgemeinschaft setzt eine gemeinsame Haushaltsführung voraus.
Aber nur weil zwei WG Mitbewohner seit einem Jahr zusammen sind und schon mal gemeinsam im Urlaub waren, heißt das nicht, dass sie füreinander Geschäfte wie Hauskäufe tätigen, oder über das Abschalten medizinischer Geräte entscheiden sollten. Das ist eine völlig andere Dimension, als die Frage, wieviel Geld man vom Amt bekommt.
Umgekehrt sind Ehepartner auch dann Unterhaltspflichtig, wenn sie nicht im selben Haus leben.
Viele Worte, um das Amt zu sagen. Umgekehrt entscheiden Eheleute darüber, ob sie verheiratet sind oder nicht.