this post was submitted on 22 Aug 2023
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ich_iel

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Die offizielle Zweigstelle von ich_iel im Fediversum.

Alle Pfosten müssen den Titel 'ich_iel' haben, der Unterstrich darf durch ein beliebiges Symbol oder Bildschriftzeichen ersetzt werden. Ihr dürft euch frei entfalten!


Matrix


📱 Empfohlene Schlaufon-Applikationen für Lassmich


Befreundete Kommunen:


Regeln:

1. Seid nett zueinander

Diskriminierung anderer Benutzer, Beleidigungen und Provokationen sind verboten.

2. Pfosten müssen den Titel 'ich_iel' oder 'ich iel' haben

Nur Pfosten mit dem Titel 'ich_iel' oder 'ich iel' sind zugelassen. Alle anderen werden automatisch entfernt.

Unterstrich oder Abstand dürfen durch ein beliebiges Textsymbol oder bis zu drei beliebige Emojis ersetzt werden.

3. Keine Hochwähl-Maimais oder (Eigen)werbungAlle Pfosten, die um Hochwählis bitten oder Werbung beinhalten werden entfernt. Hiermit ist auch Eigenwerbung gemeint, z.b. für andere Gemeinschaften.
4. Keine Bildschirmschüsse von UnterhaltungenAlle Pfosten, die Bildschirmschüsse von Unterhaltungen, wie beispielsweise aus WasistApplikaton oder Zwietracht zeigen, sind nicht erlaubt. Hierzu zählen auch Unterhaltungen mit KIs.
5. Keine kantigen Beiträge oder Meta-Beiträgeich_iel ist kein kantiges Maimai-Brett. Meta-Beiträge, insbesondere über gelöschte oder gesperrte Beiträge, sind nicht erlaubt.
6. Keine ÜberfälleWer einen Überfall auf eine andere Gemeinschaft plant, muss diesen zuerst mit den Mods abklären. Brigadieren ist strengstens verboten.
7. Keine Ü40-MaimaisMaimais, die es bereits in die WasistApplikation-Familienplauderei geschafft haben oder von Rüdiger beim letzten Stammtisch herumgezeigt wurden, sind besser auf /c/ichbin40undlustig aufgehoben.
8. ich_iel ist eine humoristische PlattformAlle Pfosten auf ich_iel müssen humorvoll gestaltet sein. Humor ist subjektiv, aber ein Pfosten muss zumindest einen humoristischen Anspruch haben. Die Atmosphäre auf ich_iel soll humorvoll und locker gehalten werden.
9. Keine Polemik, keine Köderbeiträge, keine FalschmeldungenBeiträge, die wegen Polemik negativ auffallen, sind nicht gestattet. Desweiteren sind Pfosten nicht gestattet, die primär Empörung, Aufregung, Wut o.Ä. über ein (insbesonders, aber nicht nur) politisches Thema hervorrufen sollen. Die Verbreitung von Falschmeldungen ist bei uns nicht erlaubt.


Bitte beachtet auch die Regeln von Feddit.de

founded 1 year ago
MODERATORS
 

Welche App verwendet ihr unter Linux zum Michmichs herstellen? Oder nur Auflinie-Dienste?

#metapfosten

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[–] [email protected] 5 points 1 year ago (1 children)

Gimp ist ein Fotoladen in anderer Steuerung. Hat Masken Ebenen, beliebige Filter, offene Soße, keine Kosten außer für den kommerziellen Gebrauch, ich würde gimpen, wenn mein Rechner nicht nur zum zocken verwenden würde.

[–] [email protected] 0 points 1 year ago* (last edited 1 year ago) (1 children)

Der Krüppel kostet ganz bestimmt nichts für kommerziellen Gebrauch, das würde der Definition von Offener Soße/Freier Weichware widersprechen.

[–] [email protected] 5 points 1 year ago (1 children)

Nee, würde es nicht. Man kann ohne weiteres Freie Weichware für Geld verkaufen, behauptet Nick von The Linux Experiment auf DuRohr, und ich glaube ihm. Nachgeprüft durch Lizenztexte Lesen habe ichs nicht, aber z.B. Red Hat macht genau das: Freie Weichware verkaufen. Sowie ich es verstehe, darf man nach GNU GPL nur für den Quellcode kein Geld verlangen - für kompilierte Programme aber schon. Falls das nicht stimmt, sollte es mMn genau so eine Lizenz geben.

[–] [email protected] 3 points 1 year ago* (last edited 1 year ago)

Das stimmt auch, freie Weichware darf natürlich kommerziell vertrieben werden. Aber die nullte Freiheit ist, dass eine solche Anwendung zu jedem Zweck eingesetzt werden darf. Es darf also kein Unterschied gemacht werden zwischen privatem und kommerziellem Einsatz, letzterer darf also nicht ausgeschlossen werden, das meinte ich.

Den Quellcode darf man übrigens genauso verkaufen wie die kompilierten Programme. Aber es gibt in der GPL ein paar Einschränkungen bezüglich des Preises den man verlangen darf, wenn man Kunden erst nur die Binärdatei ausgehändigt hat und die dann im Anschluss ihr Recht auf die Soße einfordern.