Wer an die Verfassung denkt, hat meist das Bundes-Verfassungsgesetz (BV-G) vor Augen – jenes Dokument, das seit 1920 die grundlegenden Spielregeln der Republik Österreich festlegt. Verankert ist dort etwa, wer Gesetze verabschiedet, welche Kompetenzen der Bundespräsident hat und wofür Bund und Länder jeweils zuständig sind.
Österreichs Verfassung ist aber viel mehr als das: Viele Bundesverfassungsgesetze (BVG – zur Unterscheidung vom BV-G ohne Bindestrich) wurden aus dem zentralen Verfassungsdokument ausgelagert – etwa das BVG über die Neutralität Österreichs oder das BVG über den umfassenden Umweltschutz. Dazu kommen hunderte Verfassungsbestimmungen, die einzelne Paragrafen aus einfachen Gesetzen in den Verfassungsrang heben. Damit wurden in der Vergangenheit oft vermeintlich wichtige politische Kompromisse verfassungsrechtlich abgesichert.
Die hiesige Bundesverfassung sei unübersichtlich, zersplittert und hebe teils Bestimmungen in den Verfassungsrang, die dort eigentlich nicht hingehören. Und auch beim Thema Bargeld zeigt sich Verfassungsrechtler Heinz Mayer auf STANDARD-Anfrage ablehnend. "Wozu?", fragt Mayer, "es gibt ja nirgends den Vorschlag, Bargeld abzuschaffen." Kanzler Nehammer steige offensichtlich auf ein populistisches Wahlkampfthema auf. "In Wahrheit ist das eine Respektlosigkeit gegenüber der Verfassung", kritisiert Mayer.
Stattdessen solle die Regierung lieber echte Probleme angehen, empfiehlt Mayer.
1. Recht auf Wohnen - Obdach für alle
2. Recht auf Klimaschutz - Es geht ums Überleben
3. Sicherung der bestehenden Grundrechte - Menschenrechtskonvention und EU-Grundrechte
4. Recht auf Information - Endlich umsetzen
5. Recht auf Bildung - Mit Leben füllen
Das Recht aus Bargeld hat mit Unabhängigkeit, Sicherheit und informationeller Selbstbestimmung zutun.
Spätestens als die Diskussion um Strafzinsen für gespartes aufkam wurde so manchem der Vorteil von Geld im Sparschwein bewusst.
Ebenso kann man bar gezahlte Käufe viel schwerer tracken.
Ob einem das reicht ist eine andere Sache.
Alles schön und gut, aber was soll a Verfassungsbestimmung fürs Bargeld da bringen? De ganze Diskussion is wirklich nur lächerlicher Populismus, der die Unwissenheit vieler ausnützt. Wenn ma die Bestimmung genauso übernimmt wie von ÖVP und FPÖ gefordert, dann ändert sich rein gar nix. Du kannst weiter bei Behörden und öffentlichen Stellen bar oder mit Karte zahlen und bei Privatgeschäften kann ma sich es immer no ausmachen wie gezahlt wird.
Die einzige Auswirkung is, dass sowas wie Bargeldzahlungsgrenzen zur Korruptions- und Geldwäschebekämpfung erschwert wird.
Lies dir mal diesen Artikel durch.
https://m.focus.de/finanzen/news/gastbeitrag-von-marc-friedrich-der-grund-warum-bargeld-abgeschafft-werden-soll_id_183102561.html
Es gibt seit Jahren Bestrebungen das Bargeld abzuschaffen. Laufend gibt es neue bzw niedrigere Bargeldobergrenzen. Das sind Eingriffe in die (Deine) Freiheit!
Eine Verankerung von Bargeld in der Verfassung ist daher sinnvoll und nachvollziehbar.
Es gibt immer wieder Bestrebungen Obergrenzen für das Zahlen mit Bargeld einzuführen und eben keine Bargeldobergrenzen. Du kannst immer no soviel Bargeld daheim liegen haben, wie du möchtest. Solche Grenzen sind fast überall in der EU üblich und dienen der Kriminalitätsbekämpfung. Österreich und Deutschland sind nämlich Anlagegebiet für kriminelle, wo man halt Gewinne aus Verbechen im Ausland ohne Probleme anlegen kann, da du ohne Probleme im nächsten Autohaus einen Porsche einfach bar kaufen kannst.
Nochmal die Frage: was genau is daran sinnvoll? Was genau soll eine Verfassungsbestimmung bewirken? Es kann trotzdem die Bargeldzahlung in jedem Privatgeschäft ausgeschlossen werden.
Dass i meinen Nachbarn nit ins Gesicht schlagen darf oder Heroin verkaufen darf sind auch Eingriffe in die Freiheit. Soll ma das dann auch erlauben?