this post was submitted on 30 Oct 2024
2 points (66.7% liked)
Nordrhein-Westfalen
82 readers
3 users here now
Nachrichten und Diskussion über NRW
Nachfolge für [email protected]
Bildquellen: Banner: TUBS, CC BY-SA 4.0 https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0, via Wikimedia Commons Icon: PDF file on www.landtag.nrw.de, Public domain, via Wikimedia Commons
founded 2 months ago
MODERATORS
you are viewing a single comment's thread
view the rest of the comments
view the rest of the comments
Ich bin mir ziemlich sicher dass das nicht geht. Die Stadt darf mit den Adressen auch nur gesetzlich vorgesehen Aufgaben erfüllen.
Es gibt noch eine Möglichkeit für öffentliche Einrichtungen, z. Bsp. Forschunginstitute stichprobenartig Adressen von Einwohnermeldeamt zu bekommen. Es ist fraglich, ob sich ein Verein dafür qualifiziert. Der Verein könnte vielleicht mit einer öffentlichen Einrichtung eine Kooperation eingehen. Ich glaube das Hauptproblem nach DSGVO war bislang, dass der Verein ALLE Adressen von Ü80 haben wollte. Man könnte aber stattdessen nach einer Stichprobe von 300 Adressen von Ü70 fragen.
Edit: Es heißt Gruppenauskunft und es reicht ein öffentliches Interesse. Das Ziel muss aber ein Forschungvorhaben sein laut Stadt Köln. Laut Gesetz reicht aber öffentliches Interesse auch ohne Forschungvorhaben?
Ich glaube, das geht auch nicht. Ob es eine Stichprobe ist, ist nicht der Punkt. Da geht es wohl darum, nicht mehr Daten herauszugeben als nötig. Für ein Forschungsvorhaben braucht man sowieso nur eine Stichprobe.
https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_27092022_VII2201041418.htm
Würde der gemenützige Verein die Definition des öffentlichen Interesses nicht erfüllen? Weil, wenn ja, dann ist mir nicht klar wieso die Stadt die Kontaktdaten nicht übergibt. Es gab eine Beschwerde - wahrscheinlich wegen fehlender Datenschutzerklärung. Das lässt sich aber eigentlich beheben, wenn man mit dem Gebäck auch eine Datenschutzerklärung mitschickt.
Gute Frage. Ich denke eher nein.
Die Verwaltungsvorschriften sagen, dass man das Interesse von Gruppen vom öffentlichen Interesse unterscheiden muss. Aber man könnte argumentieren, dass es prinzipiell im öffentlichen Interesse ist, gemeinnützige Vereine zu fördern, auch wenn im Speziellen nur Gruppen profitieren, wie hier die Ü-80-jährigen, oder in anderen Fällen Anhänger einer bestimmten Sportart in einem bestimmten Gebiet..
Allerdings ist ein gemeinnütziger Verein, auch einer der zB die Religion fördert. Ein Verein könnte also Adressen anfordern, um dann dort missionieren zu gehen. Daran sehe ich kein besonderes öffentliches Interesse.
Die Zeugen Jehovas haben vor ein paar Jahren einen langen Rechtsstreit über ihr Datensammeln beim Missionieren und Hausbesuchen ausgefochten. Hat mit dem Thema nicht so viel zu tun, aber der Verweis auf die Religionsfreiheit hat ihnen nicht weitergeholfen.
In jedem Fall, solche Ehrenamtler werden keinen langen Prozess führen wollen, selbst wenn die Chancen gut stünden.