this post was submitted on 25 Jul 2024
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Fahrrad
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@Successful_Try543 @mettwurstkaninchen
Bis 2020 gab es keinen Mindestabstand beim Überholen.
Das ändert ja nichts an der Aussage.
Richtig, es galt beim Überholen nach §5 das, was heute noch gemäß §1, der ständigen Vorsicht und gegenseitigen Rücksicht, z.B. im Fall gilt, dass Radfahrende auf einer separaten Fahrbahn fahren, nämlich, dass "ausreichender Seitenabstand" einzuhalten ist. Für Doofe hat man das dann mit 1,5 m bzw. 2 m Mindestabstand spezifiziert. Rücksichtslose Arschlöcher halten sich nur weiter nicht daran.
Die 1,5 bzw. 2 Meter gelten vom rechten Außenspiegel zum linken Lenkerende. Das ignorieren viele Autofahrer selbstverständlich.
Das siehst Du falsch. Die verschätzen sich nur schon dabei, wie viel 20 cm eigentlich sind und das setzt sich bei 2 m entsprechend fort.