this post was submitted on 25 Jul 2024
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Fahrrad

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Alles rund ums Fahrrad.

Technik, Verkehrswesen, Touren, was auch immer.

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[–] [email protected] 3 points 1 month ago (6 children)

@Successful_Try543 @mettwurstkaninchen

Erstens dürfen Radfahrende schon immer nur mit angemessenem Abstand überholt werden.

Bis 2020 gab es keinen Mindestabstand beim Überholen.

[–] [email protected] 2 points 1 month ago (5 children)

Das ändert ja nichts an der Aussage.

[–] [email protected] 1 points 1 month ago* (last edited 1 month ago) (4 children)

Richtig, es galt beim Überholen nach §5 das, was heute noch gemäß §1, der ständigen Vorsicht und gegenseitigen Rücksicht, z.B. im Fall gilt, dass Radfahrende auf einer separaten Fahrbahn fahren, nämlich, dass "ausreichender Seitenabstand" einzuhalten ist. Für Doofe hat man das dann mit 1,5 m bzw. 2 m Mindestabstand spezifiziert. Rücksichtslose Arschlöcher halten sich nur weiter nicht daran.

[–] [email protected] 2 points 1 month ago* (last edited 1 month ago) (1 children)

Für Doofe hat man das dann mit 1,5 m bzw. 2 m Mindestabstand spezifiziert.

Die 1,5 bzw. 2 Meter gelten vom rechten Außenspiegel zum linken Lenkerende. Das ignorieren viele Autofahrer selbstverständlich.

[–] [email protected] 1 points 1 month ago* (last edited 1 month ago)

Das siehst Du falsch. Die verschätzen sich nur schon dabei, wie viel 20 cm eigentlich sind und das setzt sich bei 2 m entsprechend fort.

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