this post was submitted on 18 Jun 2023
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Deutschland

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Sammelbecken für deutsche Kartoffeln und ihre Geschichten über Deutschland.

Nicht zu verwechseln mit !dach und !chad.

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[–] [email protected] 46 points 1 year ago (2 children)

Absolut widerlich. Ich kann mir vorstellen, dass bei dem alten Typen schwerwiegende psychische Probleme vorliegen und der Verlust des Sohnes, der Frau und die Tat des Sohnes das alles noch verschlimmert haben. Aber man müsste doch den Typen irgendwie juristisch für sowas belangen können bzw. ihm das unter Androhung von Konsequenzen verbieten.

[–] [email protected] 22 points 1 year ago* (last edited 1 year ago)

Hast du den Artikel gelesen? Bei der Anzahl an Vergehen sollten die Konsequenzen eigentlich schon dafür gesorgt haben, dass er mal endgültig sein Verhalten ändert, bzw Ruhe gibt. Das war wohl noch nicht genug. Kann man nur hoffen, dass sich bei dem Alter das Problem zeitnah von alleine erledigt. Ich wünsche den Angehörigen der Opfer die Kraft, das auszusitzen.

[–] [email protected] 14 points 1 year ago* (last edited 1 year ago)

aber man müsste doch den Typen irgendwie juristisch für sowas belangen können [...]

Gibt es.

Zitat:

Bei Verstößen gegen ein Kontaktverbot im Zivilrecht können verschiedene Sanktionen verhängt werden. So kann beispielsweise ein Ordnungsgeld oder eine Ordnungshaft verhängt werden. Auch Schadensersatzansprüche können geltend gemacht werden, wenn durch den Kontaktverstoß ein Schaden entstanden ist. Das Gericht kann auch weitere Maßnahmen ergreifen, um das Kontaktverbot durchzusetzen, beispielsweise die Einholung eines Zwangsgeldes.

Edit: Okay, scheint so, als ob das schon in der Mache ist, aber die deutsche Justiz mahlt hier mal wieder in ganz eigenem Tempo.

[–] [email protected] 26 points 1 year ago

Das ist ekelhaft

[–] [email protected] 21 points 1 year ago (1 children)

Wie kann so eine Person noch auf freiem Fuß sein. Die Gesetze gegen Belästigung und Stalking in DE sind ein Witz. Aktiv wird der Rechtsstaat meist erst wenn es zu spät ist.

[–] [email protected] 13 points 1 year ago

Ganz bei Dir. Beim Stalking ist halt bloß generell das Problem, dass Du Leute nicht für noch nicht stattgefundene Straftaten verknacken kannst* und die messbaren Vergehen vor der eigentlichen Tat i.d.R. höchstens Bagatellen sind.

  • außer Leute, die sich womöglich an Straßen festkleben wollen könnten
[–] [email protected] 18 points 1 year ago (1 children)

Wirklich krass, wie solche Leute einfach nichts merken. Der Mann meint, den deutschen Staat zu vertreten. Dabei steht jedes Organ dieses Staates gegen ihn. Ist wahrscheinlich auch so eine Reichsbürgerdenke. Die gehen davon aus, dass praktisch der komplette (aktuelle) deutsche Staat ein falsches Konstrukt ist und durch die Nachfolger der guten alten Herrscher ersetzt werden muss, um den aus ihrere Sicht korrekten Zustand wiederherzustellen. Da muss man wirklich ordentlich falsch abbiegen, um so einen Grad der Verpeilung in seiner Weltanschauung zu erreichen.

[–] [email protected] 19 points 1 year ago (1 children)

ich bin mir nicht sicher ob jedes Organ gegen ihn steht 🤷‍♂️

[–] [email protected] 4 points 1 year ago

Ich sehe da eindeutiges Potential für einen zukünftigen VS-Chef!

[–] [email protected] 16 points 1 year ago (1 children)

Scheinbar ist der Apfel nicht weit vom Stamm gefallen. Wie man unter solchen Umständen bei den Opfern die Schuld suchen kann, ist mir schleierhaft.

[–] [email protected] 9 points 1 year ago

Wenn ich mich richtig erinnere ist der Vater überzeugter Nazi und hat zur ideologischen Bildung des Sohns maßgeblich beigetragen.

[–] [email protected] 13 points 1 year ago

Das ist sowas von krank.

[–] [email protected] 8 points 1 year ago

Wie der Vater so der Sohn. Ist bei mir selbst nicht so, aber die Ausnahme bestätigt wohl wieder die Regel.

[–] [email protected] 6 points 1 year ago

Der Vater ist genauso krank wie sein Sohn.

[–] [email protected] 3 points 1 year ago (1 children)

Ekelhaft, und vermutlich nicht illegal. Da muss eine Unterlassungsverfügung her, gegen die ee dann verstoßen wird. Dann erst ist es illegal und er kann Belangt werden wie er es verdient.

[–] [email protected] 8 points 1 year ago (1 children)

Es gibt doch schon 48 Verfahren gegen ihn, er ist zu Geldstrafen verurteilt worden und saß auch schon im Gefängnis.

Vielleicht wäre es langsam eher an der Zeit ihn amtsärztlich auf seinen Geisteszustand hin untersuchen zu lassen.

[–] [email protected] 3 points 1 year ago (1 children)

Offenbar saß er nicht lang genug im Gefängnis, dass er jetzt mit solchen Hundesohn-Aktionen fortfahren kann.

[–] [email protected] 5 points 1 year ago (1 children)

Nach dem was man über ihn so lesen kann (zum Beispiel Wikipedia) hat er schwere psychische Erkrankungen. Da hilft halt auch keine Gefängnisstrafe, ohne Behandlung wird er damit erst aufhören wenn er unter der Erde liegt.

Deswegen hab ich ja die amtsärztliche Untersuchung angeführt, bei Gefahr für sich und/oder andere könnte vielleicht mal eine Zwangseinweisung eine Möglichkeit sein

[–] [email protected] 4 points 1 year ago (1 children)

Therapie muss mensch wollen... Aufgrund der Häufigkeit, aber auch der Tatsache, daß seine Erkrankung auch seinen Sohn zum Nazi-Massenmörder mit Wahnvorstellungen (von QAnon bis Oldschool Nazi war bei dem ja alles dabei...) und der immer wieder ständigen Straftaten wäre eine Unterbringung nach § 63 StGB vielleicht drin. Das muss die Staatsanwaltschaft und dann ein Richter aber auch wollen. Hat zurecht hohe Hürden (macht ja Sinn) aber in dem Falle würde ich laienhaft auch sagen: Landesklinik freut sich.

[–] [email protected] 1 points 1 year ago (1 children)

Beim Sohn war eine Psychose aus dem schizophrenen Formenkreis angenommen worden und eine gemeinsame psychische Störung mit dem Vater. Da gibt es ja ohnehin eine genetische Komponente und ja, da sollte eine Unterbringung eigentlich drin sein. Im Gesetz steht aber nun einmal das mit den "erheblichen Straftaten" und dafür hat er sich bisher nicht qualifiziert.

[–] [email protected] 2 points 1 year ago

"Eine Straftat von erheblicher Bedeutung liegt vor, wenn sie mindestens der mittleren Kriminalität zuzurechnen ist, den Rechtsfrieden empfindlich stört und geeignet ist, das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung erheblich zu beeinträchtigen" laut Bundesverfassungsgericht...

Warten wir mal ab. Und wie ich bereits sagte, dass die Hürden so hoch sind macht ja durchaus Sinn in Sachen "Rechtsstaatliche Prinzipien und Rechtsstaatlichkeit".

War da nicht auch was mit Eigen- und/oder Fremdgefährdung?

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