this post was submitted on 12 Jul 2023
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Hältst du das Blockieren von Straßen nicht für eine Nötigung oder glaubst du, dass eine Nötigung keine Notwehr erlauben sollte? Wie siehst du das in anderen Fällen von Nötigung? Wie sollte man deiner Meinung nach handeln?
Stimmt, ich schnall mir von nun an nen Basi ans Rad und verdresche Autofahrer die auf dem Radweg parken von Notwehr her. Danke für deinen Beitrag!
Oder ich machs wie bisher und red mit denen darüber warum das vielleicht nicht so cool ist. Aber hast schon recht, Gewalt gegen Leib und Leben ist die bessere Option.
Was du oder ich in so einer Situation für richtig halten oder tun würden war nicht Hintergrund meiner Frage. Es ging mir mehr um die juristischen Hintergründe.
Radwegparken ist mit ziemlicher Sicherheit (in fast allen Fällen) keine Nötigung. Ob und wann Straßenblockaden eine Nötigung darstellen ist juristisch umstritten.
Nimm als Alternative einen Drängler hinter dir auf der Autobahn, der dich mit Lichthupe und Hupe nötigt auf Seite zu fahren. Darfst du da als Notwehr eine Vollbremsung hinlegen?
Oder anders rum: Du wirst absichtlich auf der Autobahn runtergebremst oder gebrakechecked, darfst du den Ausbremser von der Fahrbahn abdrängen um weiter zu kommen?
Beides juristisch gesehen 1A Nötigungen, bei denen man durch die erdachten Reaktionen eine Mitschuld bis hin zur alleinigen Schuld zugesprochen bekommen würde.
Wenn ein Auto das einen auf der Autobahn brakechecked also nicht absichtlich abgedrängt werden darf, warum sollte dann ein Blockierer aus Fleisch und Blut angefahren werden dürfen?
Ich bezweifle, dass Ausbremsen oder Abdrängen geeignet sind die Nötigung sicher und endgültig zu beenden.
Zudem birgt fast alles, was du auf der Autobahn machst das Risiko, auch in Individualrechtsgüter Unbeteiligter einzugreifen (anderer Autofahrer oder sogar Mitfahrer im Auto des Angreifers), was wiederum nicht vom Notwehrrecht gedeckt ist. Eingriffe in Rechtsgüter der Allgemeinheit können auch durch Notwehr entschuldigt werden.