this post was submitted on 16 Aug 2023
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founded 1 year ago
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Die geplante Legalisierung von Cannabis kann kommen. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Lauterbach verabschiedet. Die Neuregelungen wurden im Vorfeld vor allem von Union und Verbänden heftig kritisiert.

Das Bundeskabinett hat einem Gesetzentwurf zur Teillegalisierung des Cannabis-Anbaus und -Konsums zugestimmt. Der Entwurf von Gesundheitsminister Karl Lauterbach sieht unter anderem vor, dass der Besitz von 25 Gramm Cannabis für erwachsene Privatpersonen straffrei sein soll. Zudem können Privatpersonen mit bis zu drei Pflanzen selbst Cannabis anbauen.

In neu zu gründenden Vereinen von bis zu 500 Personen soll zudem für den privaten Konsum Cannabis angebaut werden dürfen. Die Abgabe soll für Mitglieder auf 25 Gramm pro Tag und 50 Gramm pro Monat beschränkt werden. Die Bundesländer entscheiden aber selbst, ob sie solche Anbaugruppen zulassen. Verkehrsminister Volker Wissing will Obergrenzen für den Konsum des Rauschmittels beim Autofahren vorlegen.

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[–] [email protected] -1 points 1 year ago (15 children)

Also im Prinzip ist Cannabis immer noch verboten, außer in "Vereinen" die das selbst anbauen und innerhalb einer Gruppe weitergeben. Oder wenn du es selbst zu Hause anbaust. Also genau die Sachen, für die man eh schon jetzt kaum bestraft wird. Das als Neuerung zu verkaufen ist schon mutig. In Kanada und manchen Bundesstaaten der USA hat man es halt wirklich legalisiert, so mit freiem Handel und so. Davon ist Deutschland noch sehr weit entfernt. Wobei eigentlich betrifft mich das Ganze nicht, weil ich Österreicher bin und wir noch um einiges länger brauchen werden als der Rest der EU.

[–] [email protected] 25 points 1 year ago (13 children)

Frei verkaufen geht halt nach EU Recht nicht. Man hat sich hier ziemlich verbiegen müssen um so etwas rechtskonform hinzukriegen. Ich glaube aber es macht schon einen riesen Unterschied, dass der Besitz und Anbau nicht mehr generell unter Strafe gestellt wird, wo sich dann in der Praxis der Rechtsprechung Bagatellgrenzen ergeben, der Tatbestand grundsätzlich aber immer gilt. Jetzt kannst du halt offiziell mit Gras rumlaufen und die Polizei hat keine Rechtsgrundlage es dir wegzunehmen. Viel Schikane gab es halt bisher dadurch, dass man mit geringer Menge zwar vom Richter laufen gelassen wird, aber einbuchten dürfen sie dich erstmal

[–] [email protected] 7 points 1 year ago (3 children)

Es wäre wahrscheinlich besser, das EU-Recht zu ändern. Das würde dann wirklich einen Unterschied machen. Traurig wäre, wenn die Teil-Legalisierung in D bleibt und sich sonst auf absehbare Zeit nichts ändert.

[–] [email protected] 12 points 1 year ago (2 children)

Baby steps. Irgendwer muss mal loslegen und das ganze ausprobieren und dann wird sich hoffentlich immer mehr das mindset ändern wenn es erfolgreich ist (und die konservativen Alten immer weniger in Entscheidungspositionen sitzen). Die Amis zeigen ja auch, dass es geht und die Welt dadurch nicht zusammenbricht. Aber in der EU muss man schon sehr sehr viele Menschen überzeugen und absolut alles bedenken

[–] [email protected] 7 points 1 year ago (1 children)

@Blaubarschmann @simon574 Was viele auch offenbar gar nicht wahrhaben, ist, dass wir in Deutschland (Stand aktueller Entwurf) *mit Abstand die liberalste* Cannabisgesetzgebung Europas bekommen werden. Meiner Kenntnis nach (bitte korrigiert mich) hat kein anderes europäisches Land so eine hohe Besitzgrenze. Das ist sonst so im ~5g-Rahmen und ist dann fast überall trotzdem noch eine Ordnungswidrigkeit bzw. mit Bußgeld belegt.

[–] [email protected] 6 points 1 year ago* (last edited 1 year ago) (1 children)

@Blaubarschmann @simon574 In *keinem anderen europ. Land* in dem der private Konsum nicht verboten ist darf in der Öffentlichkeit *legal* konsumiert werden (sonst OWi/Bußgeld). Auch trotz der blöden Abstandregel ist das einzigartig.
Anbauvereine (Cannabis Social Clubs) sind dann auch nur hier und in Malta gesetzlich geregelt (die Schweiz hat ein Pilotprojekt), in alle andern Ländern operieren die nur in rechtlichen Grauzonen.

[–] [email protected] 2 points 1 year ago

Ja ich denke das Stichwort hier ist "legal" im Sinne von per Gesetz erlaubt. Es mag woanders auch relativ entspannt gehandhabt werden, aber das ist dann die gelebte Realität wo vielleicht die Polizei das nicht so ernst sieht oder es rechtlich geduldet wird (z.B. NL). Aber offiziell ist es fast nirgends so explizit freigegeben

[–] [email protected] 2 points 1 year ago (2 children)

Die Amis zeigen andererseits auch, dass es nicht geht. Auf nationaler Ebene ist da nach wie vor alles illegal. Und das zu ändern, würde genau die selben Schwierigkeiten mitbringen wie wir hier mit der EU haben (siehe z.B. die grundsätzliche UN Drogenpolitik, an die sich beide gesetzlich gebunden haben)

[–] [email protected] 3 points 1 year ago (1 children)

Wobei natürlich jeder der ernsthaft der Meinung ist, dass sich US oder EU an UN Richtlinien halten würden oder müssten, entweder die gesamte Existenz der UN vergessen hat oder eine plausible ausrede sucht.

[–] [email protected] 1 points 1 year ago

Bei den USA stimme ich dir zu, die haben schließlich eine entsprechend starke Exekutive.

Bei der EU seh ich das dann wieder anders. Da müssen in der Tat nur einzelne Mitglieder dagegen sein, um das als "Ausrede" zu benutzen.

[–] [email protected] 1 points 1 year ago
[–] [email protected] 10 points 1 year ago

Wird schon noch kommen. Lauterbach hat ja auch noch Studien in Auftrag gegeben, die das in Deutschland evaluieren und mit den Ergebnissen Willer dann zusammen mit Cannabis freundlichen ländern zusammen in der EU was vorbereiten

[–] [email protected] 8 points 1 year ago (1 children)

Wenn das vernünftig läuft, also ohne geduldeten Schwarzmarkt wie bei den Amsterdamer Coffee Shops und mit der erhofften Entlastung für Polizei und Justiz, dann wäre das ein starkes Argument für eine Änderung der EU-Richtlinien.

[–] [email protected] 2 points 1 year ago (1 children)

Das hängt halt auch stark von der Auslegung der Exekutive ab. Wenn die Polizei mit der Feinwaage prüft, ob man ein halbes gramm zuviel dabei hat oder in der Wohnung die Pflanzen zählt, dann wird es vermutlich keine Entlastung geben.

[–] [email protected] 2 points 1 year ago

Wir können nur abwarten, wie das gehandhabt wird. Dadurch, dass man es erstmals legal besitzen darf, ändert sich hoffentlich auch der Umgang insofern, dass sich eine gewisse Toleranz, wie bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, etabliert. Es kann ja nur schwer erwartet werden, dass jeder Konsument eine geeichte Feinwaage besitzt.

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